Automatische Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2025
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben gelten bis zum 4. März 2025 fort, wenn die Aufenthaltserlaubnis am 1. Februar 2024 gültig ist.