Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Amtsblätter

Das Amtsblatt des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab erscheint in der Regel einmal monatlich oder bei Bedarf. Ab Jahrgang 2009 werden alle Amtsblätter hier als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Das jeweils aktuelle Amtsblatt kann zudem zu den üblichen Öffnungszeiten in der Poststelle (Gebäude C, Am Hohlweg 2, Ebene 3, Zimmer Nr. C 311) eingesehen werden.

Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der externen Beiträge übernimmt der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab keine Verantwortung.

Aktuelles Amtsblatt

Amtsblatt Nr. 13 vom 28.11.2024

Anlagen

 

Inhaltsübersicht

  • Nachruf Agnes Hecht
  • Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Vorbacher Gruppe für das Haushaltsjahr 2024
  • Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Schlammersdorf-Vorbach für das Haushaltsjahr 2024
  • 12. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Mantel und Weiherhammer
  • Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66a Abs. 1 Bayer. Bauordnung (BayBO); Abbruch des bestehenden und Errichtung eines neuen Schulgebäudes in Windischeschenbach
  • Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab über das Überschwemmungsgebiet an der Floß; Gewässer zweiter und dritter Ordnung, Flusskilometer 0,250 bis 18,900 auf dem Gebiet der Stadt Neustadt a.d.Waldnaab, der Gemeinde Störnstein, des Marktes Floß und der Gemeinde Flossenbürg

Hinweise zum Einreichen von Dokumenten zur Veröffentlichung im Amtsblatt

Dokumente, welche im Amtsblatt des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab erscheinen sollen, können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden:

amtsblatt@neustadt.de

Bitte beachten Sie, dass es sich beim im Anhang beigefügten Dokument um ein zulässiges Dateiformat handelt. Die zulässigen Dateiformate, die das Landratsamt entgegennimmt, finden Sie hier im Impressum. Aus gegebenem Anlass weist das Landratsamt darauf hin, dass veraltete Dateiformate (beispielweise die seit 2007 veralteten .doc-Dokumente) möglicherweise nicht empfangen werden können.

 


 

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

   Facebook

  Instagram

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.