Meldung vom 09.05.2025 Entsorgung Pflanzenteile nach Befall mit Buchsbaumzünsler
Befallenes Pflanzenmaterial oder abgesammelte Raupen sollten unbedingt in luftdicht verschlossenen Plastiktüten als Hausmüll über den eigenen Restmüllbehälter entsorgt werden, da dieser Abfall anschließend verbrannt wird.
Eine Entsorgung auf einem herkömmlichen Kompost sollte vermieden werden, weil die hier erreichten Temperaturen für eine Abtötung der Raupen nicht ausreichen.
Für Personen, welche die Kompostierermäßigung erhalten, gilt auch in diesem Fall, dass keine Anlieferung am Grüngutcontainer zulässig ist, da wegen der Ermäßigung ausschließlich starker Astschnitt (kein Heckenschnitt) angeliefert werden darf.
An Bürger, die eine Biomülltonne angemeldet haben, ergeht ebenfalls die Bitte, das befallene Material nicht über diese oder über Grüngutcontainer des Landkreises in den Kommunen zu entsorgen.
Der Buchsbaumzünsler wächst und vermehrt sich sehr schnell. Alle vier Wochen schlüpft die nächste Generation. Die Raupen werden zu Faltern – und dann verbreitet sich der Buchsbaumzünsler noch schneller.
Einzige wirkungsvolle Maßnahme ist die thermische Behandlung im Müllkraftwerk.
Nur unter Beachtung der genannten Maßnahmen kann eine Weiterverbreitung verhindert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft:
https://www.lfl.bayern.de/ips/kleingarten/050465/index.php
