Wichtiger Hinweis!
Beim Austausch einer Wertmarke oder bei Änderung der Tonnengröße wird die bisherige Wertmarke im Original benötigt. Eine Einsendung des Formulars per Email reicht in diesen Fällen zur Bearbeitung nicht aus.
Formulare und Faltblätter
- Faltblatt Biotonne Informationen zur Biotonne Was darf hinein, was nicht?
- SEPA-Lastschrift-Einzugsauftrag für die kommunale Abfallentsorgung Lastschrift-Einzugsauftrag im Einzugsermächtigungsverfahren für die kommunale Abfallentsorgung im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
- Antrag auf Zulassung Restmüllsäcke Antrag auf Zulassung der Benutzung von mindestens 12 Restmüllsäcken pro Jahr anstatt der Nutzung einer Mülltonne auf Grundstücken, auf denen nur eine Person wohnt.
- Meldeformular Restmüll- und Bioabfallentsorgung Zur An- und Abmeldung von Abfallgefäßen sowie zur Änderung der Tonnengröße. Dieser Vordruck kann auch zur Änderung der Bioabfallentsorgung verwendet werden (Eigenkompostierung oder Anmeldung von Biotonnen). Außerdem lässt sich damit ein Eigentumswechsel und die Änderung des SEPA-Lastschriftmandats mitteilen. Der Vordruck muss von der Grundstückseigentümerin / Grundstückseigentümer unterschrieben sein. Beim Abmelden oder Ändern der Gefäße unbedingt die Müllmarken beilegen (Blaue bei Restmüll, Weiße bei Biotonnen).
- Erklärung zum Austausch der Müllwertmarke Formblatt zum Tausch einer Müllmarke in gleicher Größe (Die alte Müllmarke ist noch vorhanden!)
- Verlusterklärung für die Wertmarken der Abfallentsorgung Formblatt zum Verlust einer Müllmarke (Sie sind nicht mehr im Besitz der Marke!)