Für den Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
Diese Aufgabe ist im Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab dem Sachgebiet 34 zugewiesen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen von Tabakwaren oder Cannabisprodukten, einschließlich jeglicher mit synthetischen Cannabinoiden versetzter Stoffe, in diversen Anwendungsbereichen. Diese und weitere Regularien ergeben sich aus Art. 2 und 3 des GSG.