Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Heilpraktikerrecht

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:

  • 25. Lebensjahr vollendet
  • mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung
  • ausreichende Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Berufseignung
  • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten

     

Für die Erteilung der Erlaubnis werden im Regelfall folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag
  • Geburtsurkunde
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis Schulabschluss (mind. Hauptschule)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachgewiesene, ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten*



*Die vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten werden im Regelfall durch Überprüfung beim dafür zentral für die Oberpfalz zuständigen Gesundheitsamt Regensburg nachgewiesen. Alternativ können unter besonderen Voraussetzungen im Einzelfall ggf. auch bereits absolvierte Studiengänge bzw. Aus- und Weiterbildungen für den Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fähigkeiten für die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis (nach Aktenlage) anerkannt werden.

 

Verfahrensablauf der Kenntnis- und Fähigkeitsüberprüfung beim Gesundheitsamt Regensburg:

  • Die Antragstellerin/der Antragsteller wird vom zuständigen Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab termingerecht beim Gesundheitsamt Regensburg zur Heilpraktikerüberprüfung angemeldet, sobald alle notwendigen Antragsunterlagen vorliegen.
  • Die Antragstellerinnen/Antragsteller werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung (Posteingangsstempel beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab) beim Gesundheitsamt Regensburg angenommen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für einen Überprüfungstermin die Kapazitäten, so können einzelne Kandidatinnen/ Kandidaten nicht zum beantragten Überprüfungstermin zugelassen werden (Kontingent). Es erfolgt Vormerkung für den nächstmöglichen Überprüfungstermin.
  • Die Einladungen zur Heilpraktikerüberprüfung (schriftlich/mündlich) erhalten Sie vom Gesundheitsamt Regensburg.
  • Das Gesundheitsamt Regensburg informiert das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab anschließend über das Ergebnis, sodass das Erlaubnisverfahren entsprechend abgeschlossen werden kann.



Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zur Kenntnis- und Fähigkeitsüberprüfung durch das Gesundheitsamt Regensburg: Kenntnis- und Fähigkeitsüberprüfung


Bitte beachten Sie, dass sowohl für die o.g. Kenntnis- und Fähigkeitsüberprüfung, als auch für das Erlaubnisverfahren an sich, Kosten entstehen.


Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihren Antrag können Sie hier stellen:


Antrag Heilpraktiker

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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