Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Unterbringungsrecht

Das Sachgebiet 34 ist bei einschlägigen Vorkommnissen im Sinne von psychischen Ausnahmesituationen mit Eigen- und/oder Fremdgefährdung auf dem Landkreisgebiet Neustadt a.d. Waldnaab unter bestimmten Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen, vorläufigen Unterbringung in dafür vorgesehene Einrichtungen zuständig. Diese Zuständigkeit ergibt sich immer dann, wenn in dringenden oder unaufschiebbaren Fällen eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen kann:


Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährdet, kann ohne oder gegen seinen Willen untergebracht werden, es sei denn seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ist nicht erheblich beeinträchtigt. Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, und kann eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen, kann die Kreisverwaltungsbehörde die sofortige vorläufige Unterbringung anordnen und vollziehen. Die Unterbringung und ggf. Zwangsmaßnahmen sind letztes Mittel, wenn andere Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten nach objektiven Gesichtspunkten nicht mehr ausreichen, um die betroffene Person und die Allgemeinheit vor Schaden zu bewahren. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG).

Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Neustadt a.d. Waldnaab werden erwachsene unterzubringende Personen in der Regel im Bezirksklinikum Wöllershof (medbo) und minderjährige unterzubringende Personen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg (medbo) untersucht und ggf. behandelt.


Für den Fall, dass Sie sich in einer psychischen Krisensituation befinden oder sich eine solche anbahnt und Sie oder dritte Personen schneller, kompetenter Beratung und Unterstützung bedürfen, steht Ihnen der Krisendienst Bayern jederzeit unter folgender Rufnummer zur Verfügung:

0800/655 300

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

   Facebook

  Instagram

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.