Alle EU-Bürger müssen künftig über einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein verfügen, welcher eine Gültigkeit von 15 Jahren hat. Der aktuelle Führerschein wird seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt. Alle vor diesem Datum ausgestellten Führerscheine sind gemäß nachfolgenden Tabellen umzutauschen.
Für Inhaber eines Altführerscheins im Papierformat (grau, rosa) ist die Umtauschfrist nach Geburtsjahr gestaffelt:
Inhaber eines Führerscheins im Scheckkartenformat ohne Ablaufdatum (siehe Nummer 4b auf dem Dokument) haben diesen je nach Ausstellungsjahr umzutauschen:*
* Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, haben generell bis zum 19.01.2033 ihren Führerschein (unabhängig von Ausstellungsjahr) zu tauschen.
Zur Umstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Aktuelles Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- bisheriger Führerschein
- Personalausweis
- Wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht durch das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab ausgestellt wurde, benötigen wir eine sogenannte Karteikartenabschrift. Diese können Sie bei der Behörde beantragen, die Ihren Führerschein damals ausgestellt hat.
- Für Inhaber einer Fahrerlaubnis mit der Altklasse 3 besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag die Führerscheinklasse T prüfungsfrei erteilt wird. Hierzu ist zusätzlich ein Nachweis über die landwirtschaftliche Tätigkeit vorzulegen.
Die Umstellung kann persönlich vor Ort oder online beantragt werden.
Wichtiger Hinweis: Der Gesetzgeber sieht zwingend die Entwertung des bisherigen Führerscheins vor. Sofern Sie die Umstellung online beantragen, müssen Sie den neuen Führerschein persölich abholen und den alten Führerschein zur Entwertung vorlegen.
Wenn Sie die Umstellung persönlich vor Ort beantragen, erhalten Sie Ihren neuen Führerschein bequem auf dem Postweg nach Hause geschickt.
Um bei persönlichen Vorsprachen längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte hier einen Termin.