Die Aufgaben des Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen.
Die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Jugendamts werden durch die Jugendamtsleitung geführt.
Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören alle Verwaltungsgeschäfte, die regelmäßig oder wiederholt anfallen und nach vorgegebenen Grundsätzen und Regelungen zu behandeln sind, sofern ihnen nicht aufgrund ihrer politischen, finanziellen und strukturellen Auswirkungen eine grundsätzliche Bedeutung zukommt.
Außerdem gehört der Jugendamtsleiter als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss an.
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