Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Vereinspauschale

Vereinspauschale 2024

Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab können auch im Jahr 2024 wieder Antrag auf Vereinspauschale stellen.

Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) ist der 01. März 2024 und ist strikt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr angenommen werden.

Der notwendige Antrag mit Anlagen steht auf der Homepage (www.neustadt.de, Startseite – Beratung & Bürgerservice – Formulare – V – Vereinspauschale 2024) zur Verfügung.

Für Rückfragen zur Vereinspauschale steht die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt, Frau Sonja Prößl telefonisch unter 09602/79-2130 oder per Email unter sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.

Außerdem informiert  das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausführlich auf seiner Homepage (https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php) über die Förderung.

Energiepreiszuschuss des Freistaates Bayern

Für Sport- und Schützenvereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss (in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023) erhalten haben, besteht die Verpflichtung, bis zum 30.04.2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Erfolgt durch den Verein keine Vorlage des Verwendungsnachweises, wird der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.

Der Verwendungsnachweis mit Anlage für den bereits ausbezahlten Energiepreiszuschuss steht auf der Homepage (www.neustadt.de, Startseite–Beratung & Bürgerservice – Formulare – V – "Vereinspauschale - Energiepreiszuschuss - Verwendungsnachweis Vereine/Anlage 1/Anlage 2") zum Download zur Verfügung. Die Frist zur Abgabe endet am 30. April 2024 und ist strikt einzuhalten.

Wichtig:    Der Verwendungsnachweis muss unbedingt elektronisch an das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab versendet werden.

Für Rückfragen zum allgemeinen Energiepreiszuschuss steht die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt, Frau Sonja Prößl telefonisch unter 09602/79-2130 oder per Email unter sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.

Prößl Sonja Sachbearbeiterin
+49 9602 79-2130
+49 9602 7997-2130
A 107
 
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab

Stadtplatz 36
92660 Neustadt a.d. Waldnaab +49 (9602) 79 - 0 +49 (9602) 79 - 1166 E-Mail versenden

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

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