Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Erweitertes Führungszeugnis in der Kinder-/Jugendarbeit

Wer eine hauptamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe aufnehmen möchte, ist verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Durch das Bundeskinderschutzgesetz wurde diese Verpflichtung auch auf die ehren- und nebenamtlich Tätigen ausgeweitet. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe besser geschützt werden.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die freien Träger entscheiden, für welchen ehren- oder nebenamtlichen Tätigkeiten Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis von Bewerberinnen und Bewerber erforderlich ist. So soll sichergestellt werden, dass keine einschlägig vorbestraften Personen ein Näheverhältnis zu Kindern und Jugendlichen aufbauen und dieses ausnutzen können. Entscheidende Kriterien sind dabei die Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen.

Um den Datenschutz zu wahren, gibt es die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Gemeinde. Dadurch kann umgangen werden, dass Vereinsvorstände direkt Einblick in das erweiterte Führungszeugnis haben. Zudem bieten einige Gemeinden Sammelanträge für Vereine an.

Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums erweiterte Führungszeugnis.

Auch die Jugendpflegerin des Kreisjugendamtes ist gerne diesbezüglich behilflich.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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