Ein „freier Träger der Jugendhilfe“ ist jeder Verein, jede Gruppe oder jede Initiative, der/die „Leistungen der Jugendhilfe“ nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erbringt.
In unserem Fall sind dies Leistungen nach § 11 Abs. 3 SGB VIII.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.
Konkret sollen daher von den Gemeinden gemeldet werden:
1. Alle örtlichen Verbände, Jugendgruppen und Initiativen, deren Kreisverband oder überörtliche Ebene im Kreisjugendring zusammengeschlossen ist (Bitte beachten: Diese Aufzählung ist nicht abschließend, Änderungen sind möglich!):
- Bayerische Jungbauernschaft e. V.
- Deutsche Wanderjugend, LV Bayern
- Landesjugendwerk der AWO in Bayern
- Naturschutzjugend im LBV e. V.
- THW-Jugend Bayern
- Malteser-Jugend Bayern
- Nordbayerische Bläserjugend im Nordbayer. Musikbund e. V.
- Johanniter-Jugend Bayern
- Bayerische Sportjugend im BLSV
- Bund der deutschen katholischen Jugend in Bayern (BDKJ)
- Evangelische Jugend in Bayern (ev. Jugend im Dekanatsbezirk Weiden)
- Gewerkschaftsjugend im Deutschen Gewerkschaftsbund, Bezirk Bayern
- Bayerische Trachtenjugend im Bayerischen Trachtenverband
- Jugendfeuerwehr Bayern im Landesfeuerwehrverband Bayern
- Bayerisches Jugendrotkreuz
- Bayerische Schützenjugend
- Verband der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP, DPSG, PSG, VCP)
2. Darüber hinaus alle Vereine, Verbände, Gruppen und Initiativen, die
- Leistungen der Jugendhilfe (siehe § 11 Abs. 3 SGB VIII) erbringen
und - wegen dieser Jugendarbeit durch die Gemeinde/Landkreis finanziell gefördert werden.