Chronologie:
- 01.01.2012 In-Kraft-Treten des BKiSchG
- 12.03.2013 Empfehlungen des Bay. Landesjugendhilfeausschusses zur Umsetzung der Regelungen des § 72a SGB VIII
- 18.04.2013 Vorstellung des Konzeptes im Jugendhilfeausschuss Neustadt a.d. Waldnaab - Das Konzept wurde einstimmig gebilligt.
- 23.04.2013 Vorstellung des Konzeptes bei der Frühjahrsvollversammlung des Kreisjugendringes
- 14.06.2013 Vorstellung des Konzeptes in der Bürgermeisterdienstversammlung
Ziele im Landkreis:
- Gemeinsam sicherzustellen, dass im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab keine Person Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet, gegen die nachweislich ein Tätigkeitsausschluss nach § 72a SGB VIII vorliegt!
- Mit möglichst vielen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Akteuren, die regelmäßigen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, soll es vor Ort zu einem Austausch über sexuellen Missbrauch kommen.
- Dadurch soll eine stärkere Sensibilisierung erreicht werden und
- die Wachsamkeit sowie die Barrieren für Übergriffe sollen sich dadurch erhöhen.