Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die rechtlichen und finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). In Zusammenarbeit mit dem Bezirkssozialdienst sowie den Fachdiensten entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die jeweils erforderliche und geeignete Hilfe.
Bei bestimmten Hilfeformen wird die Kostenbeteiligung der Eltern, des Kindes oder eines anderen Sozialleistungsträgers geprüft.
Zugang zu den Hilfen erlangen Hilfesuchende über die jeweilige Fachkraft des Bezirkssozialdienstes im Kreisjugendamt.
Bei finanziellen oder rechtlichen Fragen, z. B. im Rahmen einer bereits laufenden Maßnahme, helfen Ihnen unsere Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gerne weiter.