Kommen Jugendliche oder Heranwachsende in Konflikt mit dem Gesetz steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Unsere Fachkräfte nehmen eine Mittlerfunktion zwischen Jugendgericht und der bzw. dem betreffenden Jugendlichen ein, wovon beide Seiten profitieren. Sie beraten und unterstützen die jungen Menschen und ggf. deren Personensorgeberechtigte im gesamten Verfahren, d. h. vom Bekanntwerden der Tat bis zum Abschluss des Vollstreckungsverfahrens. Unsere Fachkräfte in Sachen Jugendgerichtshilfe tun dies
- durch Information der Betroffenen über den voraussichtlichen Ablauf des Verfahrens und der möglichen Konsequenzen
- durch Einleitung oder Vermittlung weiterführender Hilfen
- durch Gewährleistung eines kontinuierlichen Informationsflusses zwischen allen am Verfahren beteiligten Personen und Institutionen