Jedes Kind hat Mutter und Vater. Diese sind aber nicht immer verheiratet, sondern leben in unterschiedlichsten Lebensgemeinschaften zusammen oder auch getrennt. Zum Wohle der Kinder gilt es in diesen Fällen die Themen Sorgerecht, Vaterschaft und Unterhalt zu klären.
Unsere Anlaufstellen am Kreisjugendamt helfen gerne zu folgenden Themen weiter: