Bei Trennung oder Scheidung bietet der Bezirkssozialdienst Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge an und beteiligt sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Es wird mit Elternteilen und – je nach Alter – gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.
Unsere Fachkräfte des Bezirkssozialdienstes beraten, vermitteln und unterstützen in betroffenen Familien:
- bei Konflikten und Krisen innerhalb der sich trennenden Familie
- bei der Begleitung der betroffenen Kinder
- beim Aufbau eines für alle Seiten akzeptablen Sorge- und Umgangskonzeptes
- bei der Herstellung eines friedvollen Miteinanders der getrennt lebenden Eltern zum Wohle der Kinder
- bei familiengerichtlichen Auseinandersetzungen
- bei weiteren Problemen, die sich im Verlauf der neuen Lebenssituation ergeben