Am 01.05.2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Keine schwangere Frau muss seitdem ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen.
Jede Mutter hat das Recht, vor, während und nach der Schwangerschaft anonym und beschützt Hilfe zu suchen. Die aufgesuchte Beratungsstelle orientiert sich dabei stets an den individuellen Lebenssituationen und Bedürfnissen der Betroffenen und respektiert deren persönliche Entscheidung. Dabei wird der Wunsch nach einer Nichtbekanntgabe der persönlichen Daten der Mutter berücksichtigt und gleichzeitig werden die medizinischen Gefahren einer unbegleiteten Geburt vermieden. Gleichzeitig gilt es jedoch, das Grundrecht des Kindes zu wahren und ihm zu ermöglichen, die Identität seiner leiblichen Mutter ab dem 16. Lebensjahr zu erfahren. Durch die vertrauliche Geburt werden also die Bedürfnisse beider Seiten befriedigt.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Beratung und Unterstützung brauchen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Wegen, damit aus Ihren Sorgen keine Probleme werden!
Bitte beachten Sie dazu auch die weiterführenden Hinweise zu unseren Beratungsangeboten.
Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“
kostenloses Hilfetelefon, rund um die Uhr unter der Nummer: 0800 40 40 020 zu erreichen. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten, zur Information über Hilfen für Schwangere und Weitervermittlung an Beratungsstellen vor Ort.
Unter www.geburt-vertraulich.de/online-beratung/ besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail oder per Einzel-Chat von einer Beraterin anonym beraten zu lassen.
Weiterführende Informationen
- www.geburt-vertraulich.de
- www.schwanger-und-viele-fragen.de
- www.familienplanung.de/beratung/
- www.schwanger-in-bayern.de/kein-kind/
Letzte Aktualisierung: 25.09.2018