Schwangerschaft und Geburt eines Kindes beinhalten für alle Beteiligten Veränderungen, die zum Teil mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen verbunden sind.
Es macht daher Sinn, sich frühzeitig über die jeweiligen Ansprüche und Bestimmungen zu informieren, um anstehende Entscheidungen in die Wege leiten zu können und etwaige Ansprüche - vor allem als alleinerziehender Elternteil - nicht ungenutzt zu lassen.
Mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit, haben Eltern von Kindern die Möglichkeit, zwischen dem Bezug beider Elterngeldvarianten zu wählen oder beides zu kombinieren. Welche Gestaltungsmöglichkeit gewählt wird, oder ob auch eine Kombination aller drei Varianten vorteilhaft ist, hängt von den jeweiligen individuellen Lebensumständen in der Familie ab.
Paare oder Alleinerziehende können sich über die jeweiligen Voraussetzungen, wie z. B.
- Elternzeit / Elterngeld /
- Familiengeld
- Unterhalt / Bürgergeld
- weitere Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten
in unserer Beratungsstelle oder an unserem Info-Stand bei den Informationsveranstaltungen des Klinikums Weiden für schwangere Frauen und Paare an jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat ab 18:00 Uhr in der Eingangshalle des Klinikums Weiden, informieren.
Die Anträge auf Elterngeld erhalten Sie online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Anträge auf Kindergeld erhalten Sie ebenfalls online.
Umfassende Informationen über die aktuellen Familienleistungen, Antragsverfahren und gesetzlichen Regelungen des Bundes finden Sie unter www.familienportal.de und unter www.infotool-familie.de.
Informationen zum Bayerischen Familiengeld (ab 01.09.2018) finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere Informationen zur Vermittlung weiterer finanzieller Hilfen wie z.B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung, damit wir Ihnen und Ihrem Anliegen genügend Zeit einräumen können.
Weiterführende Informationen
- Familienwegweiser Bayerisches Sozialministerium (StMAS)
- Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen der Landratsämter in Bayern
Letzte Aktualisierung: 28.11.2022