Asylsuchenden ehrenamtlich helfen
Allgemeine Informationen
Ehrenamtliche Unterstützung für geflüchtete Menschen ist an vielen Stellen in unserem Landkreis sehr wertvoll:
- Sei es die erste Orientierung in der neuen Heimat
- Unterstützung bei Arzt- und Behördenbesuchen,
- beim Deutschlernen oder
- bei der Jobsuche.
Ehrenamtliche spenden hierbei ihre Zeit und ihr Wissen, um etwas für die Aufnahme und Integration der Asylbewerber beizutragen.
Jede helfende Hand ist sehr willkommen. Wir freuen uns, dass auch Sie sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Asylbereich interessieren und hoffen Ihnen mit folgenden Informationen die ersten Fragen beantworten zu können.
Nähere Informationen zu den einzelnen Themenbereichen finden Sie in unserer Infobroschüre.
Fahrtkosten, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit zur Unterstützung von Asylbewerbern, entstanden sind, können nach Prüfung des Einzelfalls erstattet werden. Den Antrag zur Kostenerstattung finden sie hier.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung nicht besteht.
Versicherung im Ehrenamt
Der Freistaat Bayern hat mit der Versicherungskammer Bayern die „Bayerische Ehrenamtsversicherung“ abgeschlossen.
Sollten Sie für die Belange von Flüchtlingen im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab ehrenamtlich tätig sein, möchten wir Sie bitten, sich mit dem im Downloadbereich bereitgestellten PDF Formular zu registrieren, da nur dann Versicherungsschutz, wie nachfolgend beschrieben, gewährt werden kann.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post an folgende Adresse:
Landratsamt Neustadt
Sozialamt - Sachgebiet 24 / Arbeitsbereich 242
Am Hohlweg 2 36
92660 Neustadt an der Waldnaab
Haftpflichtversicherung
Versichert sind im Rahmen dieser Versicherung ehrenamtlich/freiwillig für das GemeinwohlTätige, die in Bayern aktiv sind, oder deren Engagement von Bayern ausgeht. Eine Nachfrage bei der Servicestelle der Versicherungskammer Bayern hat ergeben, dass in der Flüchtlingsarbeit engagierte Personen (z.B. bei Fahrdiensten, Begleitung zu Terminen) ein klassischer Anwendungsfall sind.
Soweit das Engagement im Rahmen einer rechtlichen Trägerschaft erbracht wird (Vereine, Verbände, Stiftungen, GmbHs) gilt dies nicht. In diesem Fall müssten diese Organisationen entsprechend Versicherungsschutz organisieren.
Diese Haftpflichtversicherung greift nicht durch Schäden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges;hier geht die Pflichtversicherung für das Kfz vor.
Unfallversicherung
Versichert ist im Rahmen der Versicherung der gleiche Personenkreis wie bei der Haftpflichtversicherung. Jedoch besteht im Bereich der Unfallversicherung ein Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen. Das Wegerisiko ist mitversichert.
Nicht versichert ist, für wen anderweitig gesetzlicher oder privater Unfallversicherungsschutz besteht. Der gebotene Versicherungsschutz aus der Ehrenamtsversicherung ist nachrangig. Das heißt, eine anderweitig bestehende Haftpflicht oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall der Landesversicherung vor.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
Kfz-Haftpflichtversicherung
In den standardisierten Versicherungspaketen der Kfz-Versicherer sind üblicherweise Fahrer wie Mitfahrer versichert. Wegen individuell möglichen Vertragsgestaltungen sollten die Policen geprüft und gegebenenfalls bei der Versicherungsgesellschaft nachgefragt werden.