Leistungsumfang
Informationen für Ärzte
Verfahren:
Die Anzeige der Behandlung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG setzen Sie bitte für jeden Patienten separat per E-Mail bzw. per Fax unter Verwendung des entsprechenden Formulars ab. Die Formulare A, F und H finden Sie nachfolgend zum Download.
E-Mail: krankenbehandlung-asyl@neustadt.de
Fax: 09602 / 7997 -2445
Für eventuelle Rückfragen erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8:00 – 11:30 Uhr unter unserer Hotline 09602 / 79-2445
Downloads:
Formular A (Anzeige einer ambulanten Krankenbehandlung)
Formular F (Anzeige einer fachärztlichen Krankenbehandlung)
Formular H (Anzeige einer Heil- und Hilfsmittelverordnung)
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur ärztlichen, sowie zahnärztlichen Behandlung von Asylbewerbern finden Sie unter:
Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
Allgemein- und Zahnmedizinische Behandlung:
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG haben die ersten 18 Monate ihres Aufenthalts grundsätzlich nur Anspruch auf akute Krankenbehandlung in Notfällen und für den Fall, dass sie Schmerzen haben. Wenden Sie sich bitte zunächst immer an einen Allgemeinarzt / Zahnarzt in Ihrem Wohnort.
Kommunale Gesundheitskarte und Krankenschein:
Bei der Erstzuweisung wird vom Sozialamt eine kommunale Gesundheitskarte für Behandlungen gem. § 4 AsylbLG ausgegeben. Diese Karte ist beim behandelnden Arzt vorzulegen. Der benötigte Krankenschein wird dann vom behandelnden Arzt beim Sozialamt angefordert. Dieser Schein gilt für ein Kalendervierteljahr. Innerhalb dieses Quartals kann grundsätzlich der behandelnde Arzt nicht beliebig gewechselt werden.
Fachärztliche Behandlung:
Zum Facharzt (außer Gynäkologe, Augenarzt, Kinderarzt) benötigt der Patient einen Überweisungsschein und eine Kopie des Krankenbehandlungsscheins vom Hausarzt. Eine direkte Terminvereinbarung mit dem Facharzt ist nicht gestattet, dazu reicht die Gesundheitskarte vom Sozialamt nicht aus.
Sonderbehandlungen (z.B. beim Zahnarzt oder Physiotherapeuten) und medizinische Hilfsmittel erfordern einen Antrag auf Kostenübernahme vorab beim Sozialamt.
Notdienst
Krankheiten kennen keine Sprechzeiten: Starke Bauchschmerzen über die Feiertage oder unerwartet hohes Fieber am Wochenende, es gibt viele Gründe, die einen Arzt erforderlich machen. Besonders dann, wenn die Praxen gerade geschlossen sind.
Der Ärztliche Notdienst ist die Vertretung der Hausärzte. Er ist also kein Notdienst für lebensbedrohliche Notfälle, auch wenn die Bezeichnung diesen Schluss zulässt. Er ist die hausärztliche Vertretung nach Dienstschluss der Arztpraxen.
Ein Arzt vertritt seine Kollegen im Einzugsbereich außerhalb der üblichen Praxiszeiten. Der ärztliche Notdienst ist erster Ansprechpartner bei allen Erkrankungen und Verletzungen, bei denen man unter der Woche seinen Hausarzt aufsuchen würde.
Je nach örtlicher Organisation erfolgt ein Hausbesuch meist innerhalb von einer bis drei Stunden. Patienten, denen dies möglich ist, werden oft gebeten, selber die Praxis des ärztlichen Notdienstes aufzusuchen.
Den Ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter der Telefonnummer: 116 117
Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Notruf
Bitte wählen Sie folgende Telefonnummern ausschließlich für Notrufe:
Polizei 110
Feuerwehr 112
Rettungsdienst 112
Der Notarzt des Rettungsdienstes ist ein Arzt, der als Bestandteil des Rettungsdienstes bei akuten Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, bewusstlose Person) und bei schweren Unfällen erste ärztliche Hilfe leistet.
Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufs stellt in Deutschland eine Straftat gem. § 145 StGB dar. Das Strafmaß beträgt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Der Missbrauch begründet ferner eine Schadensersatzpflicht gegenüber den beteiligten Organisationen (Feuerwehr, Rettungsdienst). Durch den Missbrauch des Notrufs könnten Kräfte blockiert werden, die im schlimmsten Fall anderswo in lebensbedrohlichen Situationen dringend gebraucht werden.