Das Gesundheitsamt nimmt auf Grundlage des Bayerischen Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) Aufgaben der Berufsaufsicht im Gesundheitswesen wahr. Im Wesentlichen geht es darum, dass
- berufsbezogene Befugnisse eingehalten werden,
- Berufspflichten erfüllt werden,
- niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt und
- die Aufnahme von bestimmten Tätigkeiten im Gesundheitswesen angezeigt wird (Art. 10 und Art. 16).
Bei Fragen zu den Inhalten dieser Seite können Sie sich gern an unsere Telefonzentrale mit der Rufnummer 09602-79-6010 wenden oder die anderen Kontaktmöglichkeiten nutzen, die auf der Startseite des Gesundheitsamtes unter www.gesundheitsamt.neustadt.de angegeben sind.
Letzte Aktualisierung: 27.07.2023