Krankheitsbild, Therapie, Übertragungswege
Campylobacter sind in Deutschland mit etwa 70.000 jährlich gemeldeten Fällen die häufigsten Verursacher bakteriell bedingter Lebensmittelinfektionen.
Bei der Campylobacter-Infektion kommt es meist 2 bis 5 Tage nach Ansteckung es zu einer Entzündung des Magen-Darm-Trakts, die sich durch Bauchschmerzen, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen äußert. Als Begleitsymptome können Krankheitsgefühl, Kopf- und Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur auftreten.
Die meisten Krankheitsverläufe sind leicht. Eine Behandlung der Symptome oder der Ausgleich ausgeschiedener Flüssigkeit reicht oft aus. Komplikationen (z.B. starke Flüssigkeits- und Mineralverluste, Eindringen von Bakterien in die Blutbahn und andere Organe) können vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, chronisch Kranken, abwehrgeschwächten Personen und älteren Mitbürgern auftreten.
Zur Ansteckung mit Campylobacter kann es kommen, wenn die Bakterien in Lebensmittel gelangen, beispielsweise bei der Gewinnung (z.B. Schlachtung von Tieren) oder Weiterverarbeitung unter unhygienischen Arbeitsbedingungen bzw. durch erkrankte Personen als so genannte „Schmierinfektion“.
Vorbeugung
Durch hygienischen Umgang mit Lebensmitteln in der Küche und der Verzicht auf rohe (unbehandelte) tierische Lebensmittel (z.B. Rohmilch, rohes Fleisch) können viele Campylobacter-Infektionen vermieden werden.
Erkrankte Personen scheiden auch nach Abklingen der Beschwerden Campylobacter-Bakterien durchschnittlich noch 2 bis 4 Wochen lang mit dem Stuhl aus. Solange ist für Erkrankte und gesunde Mitbewohner des gleichen Haushalts persönliche Hygiene unerlässlich, damit andere Personen nicht gefährdet werden. Hierzu zählen:
- Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife nach jedem Toilettenbesuch, nach Kontakt mit möglicherweise verschmutzten Gegenständen (z.B. Toilettenbrille, Windeln), vor der Zubereitung von Mahlzeiten und vor dem Essen; anschließend Abtrocknen der Hände mit Einmalhandtüchern oder Papierküchentüchern
- Personenbezogene Verwendung von Hygieneartikeln, Handtüchern und Waschlappen
- Gründliche Reinigung verunreinigter Gegenstände und Flächen (z.B. Toilettendeckel, Wascharmaturen, Türgriffe). Handelsübliche Reinigungsmittel reichen aus.
- Tragen von Einmal- oder Haushaltshandschuhen bei Tätigkeiten, wenn ein direkter Kontakt zu Ausscheidungen des Erkrankten möglich ist (z.B. Windelwechsel, Reinigung)
- Anderen Haushaltsmitgliedern die Zubereitung von Speisen überlassen. Unter keinen Umständen für einen größeren Personenkreis (z.B. Familienfeier) kochen.
- Maschinenwäsche von Unter- und Bettwäsche sowie von Handtüchern bei mindestens 60°C.
Gesetzliche Regelungen
- Infektionen mit Campylobacter unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 7 und unter bestimmten Voraussetzungen nach § 6 IfSG (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten).
- Für erkrankte und krankheitsverdächtige Personen unter 6 Jahren besteht ein Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Krippen (siehe Infektionsschutz in Schulen, Kindergärten etc.)
- Für Personen, die an Campylobacter erkrankt oder krankheitsverdächtig sind, gelten gesetzliche Tätigkeitsverbote im Lebensmittelbereich (siehe Lebensmittelinfektionen - Belehrungen im Lebensmittelbereich)
Weiterführende Informationen
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Letzte Aktualisierung: 27.07.2023