Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Durch Zecken übertragene Krankheiten (FSME, Borreliose)

FSME - Krankheitsbild, Therapie, Übertragungswege

Bei der FSME handelt es sich um eine Entzündung des Zentralen Nervensystems (Gehirn, Rückenmark, Hirnhäute), zu der es etwa 1 bis 4 Wochen nach Ansteckung kommt. Die meisten Infektionen verlaufen ohne oder nur mit leichten, meist grippeähnlichen Krankheitssymptomen. In schweren Fällen kann es zu Lähmungen oder anderen Funktionseinschränkungen des zentralen Nervensystems (Gehirn, Rückenmark) kommen. Tödliche Verläufe sind vergleichsweise selten.

Die Therapie erfolgt symptomatisch und orientiert sich an den Krankheitszeichen.

Auslöser sind Viren, die durch den Stich infizierter Zecken übertragen werden.

Borreliose - Krankheitsbild, Therapie, Übertragungswege

Bei der Borreliose handelt es sich um eine chronische verlaufende Infektion mit Borrelien (Bakterien), die ebenfalls durch den stich einer infizierten Zecke übertragen werden. Die Erkrankung wird in verschiedene Stadien eingeteilt, die durch jeweils charakteristische Krankheitszeichen gekennzeichnet ist.

  • Stadium 1: etwa 1 bis 6 Wochen nach dem Zeckenstich entsteht um die Stelle eine sich langsam vergrößernde Rötung, die innen wieder abblasst (Wanderröte, Erythema chronicum migrans).
  • Stadium 2: Entzündungen des zentralen Nervensystems, des Herzmuskels oder der Gelenke.
  • Stadium 3: degenerative Hautentzündung, Entzündungen des zentralen und des peripheren Nervensystems. 

Krankheitssymptome sind aber stets variabel; es müssen nicht zwangsläufig alle Krankheitsstadien durchlaufen werden. Die Behandlung erfolgt mit Antibiotika.

Vorbeugung

Gegen FSME steht eine Impfung für alle Altersgruppen ab einem Mindestalter von einem Jahr zur Verfügung. Die Ständige Impfkommission (StIKO) empfiehlt Impfungen allen Personen, die in Risikogebieten Zecken ausgesetzt sind.

Gegen die Borreliose hingegen kann man sich nicht impfen lassen.

Daher kommt dem allgemeinen Schutz vor Zeckenstichen große Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere auch für Personen ohne bzw. ohne ausreichenden Impfschutz: 

  • Waldwege benutzen, nicht querfeldein durch das hohe Gras laufen
  • geschlossene Kleidung tragen (Hosen mit langen Hosenbeinen, Schuhe, Kopfbedeckung, Kniestrümpfe)
  • Mittel verwenden, die Insekten vertreiben ("Mückenabwehrmittel", sogenannte Repellentien)
  • nach einer möglichen Exposition (z.B. einem Waldspaziergang) den unbekleideten Körper nach Zecken absuchen
  • Zecken zügig entfernen, und zwar ohne diese zu quetschen. Vorsichtshalber sollte die Wunde desinfiziert und in den kommenden Tagen und Wochen beobachtet werden. Im Falle von Rötung und Schmerzen sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Gesetzliche Regelungen

  • Die FSME unterliegt einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 7 IfSG
  • Die Borreliose ist seit dem 01.03.2013 in Bayern (nicht-namentlich) meldepflichtig.
    Nähere Informationen zur Meldepflicht einschließlich dem Meldeformular
  • FSME und Borreliose wird nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Für erkrankte Personen bestehen daher keine gesetzlichen Einschränkungen beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen (§ 34 Abs. 1 IfSG) oder bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich.

FSME-Situation in Deutschland und in Bayern, FSME-Risikogebiete

 FSME-Fälle je Region:

Jahr  Deutschland Bayern  Neustadt/WN Weiden
 2011 424 178 4 1
 2012 195 90 6 0
 2013 420 176 9 0
 2014 264 122 2 0
 2015 219 128 4 1
 2016 347 159  3 1
2017 486 234 5 1
2018 583 224 11 0
2019 445 202 3 0
2020

 (Datenquelle: RKI, SurvStat, Abfragedatum 20.02.2020)

Die Stadt Weiden i.d.OPf. und der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab sind FSME-Risikogebiete (siehe hierzu weitere Informationen des RKI)

Borreliose-Situation in Bayern

Borreliose-Fälle in Bayern/Oberpfalz/Neustadt WN/Weiden:

2016: 4591/485/56/12

2017: 3536/336/34/10

2018: 5002/454/37/16

2019: 4252/403/49/16

(Quelle: RKI, SurvStat-Abfrage am 20.02.2020)

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Letzte Aktualisierung: 27.07.2023

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