Allgemeine Informationen
Bei der infektiösen Gelbsucht handelt es sich um eine Entzündung der Leber, die sich in typischen Fällen durch eine Gelbfärbung von Haut und Augen äußert und oft von Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen begleitet wird. In Deutschland sind als Auslöser vor allem das Hepatitis A-, Hepatitis B- und Hepatitis C-Virus von Bedeutung.
Hepatitis A und E
Allgemeine Infomationen
Hepatitis A-Fälle in Deutschland sind aufgrund des hohen hygienischen Standards in vielen Fällen auf eine Infektion bei einer Auslandsreise zurückzuführen. Etwa zwei bis sieben Wochen nach Ansteckung kommt es zur Leberentzündung, die in den meisten Fällen ohne Folgeschäden ausheilt.
Erkrankte Personen scheiden Viren mit dem Stuhl aus und können damit eine Infektionsquelle für die Umgebung darstellen. Zur Ansteckung kann es kommen, wenn die Viren in Lebensmittel gelangen oder wenn verschmutzte Hände bzw. Gegenstände an den Mund geführt werden (Schmierinfektion, fäkal-oraler Übertragungsweg).
Die hierzulande viel seltener auftretende Hepatitis E ähnelt der Hepatitis A in Krankheitsbild und Übertragungswegen.
Eine Impfung schützt vor einer Infektion gegen Hepatitis A und wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Risikogruppen empfohlen. Gegen Hepatitis E steht kein Impfstoff zur Verfügung.
Gesetzliche Regelungen
- Die akute Hepatitis A und E unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 6 und § 7 IfSG (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten)
- Für Personen, die an Hepatitis A und E erkrankt oder krankheitsverdächtig sind, bestehen gesetzliche Tätigkeitsverbote im Lebensmittelbereich (siehe Lebensmittelinfektionen - Belehrungen im Lebensmittelbereich).
- Für Personen, die an Hepatitis A und E erkrankt oder krankheitsverdächtig sind, besteht ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen oder Kindergärten). Letzteres gilt auch dann, wenn ein anderes Haushaltsmitglied an Hepatitis A oder E erkrankt ist oder dessen verdächtigt wird (siehe Infektionsschutz in Schulen, Kindergärten etc.).
Hepatitis B
Allgemeine Infomationen
Eine Infektion mit Hepatitis B setzt voraus, dass Viren aus infektiösen Körperflüssigkeiten eines Erkrankten (v.a. Blut, Sperma, Scheidenflüssigkeit) in den Blutkreislauf einer anderen Person gelangen. Dies kann beispielsweise bei einer Verletzung von Haut oder Schleimhäuten geschehen, wie sie u.a. bei ungeschützten sexuellen Kontakten vorkommt. Lebensmittel und lockere zwischenmenschliche Kontakte spielen bei der Übertragung keine Rolle.
Etwa ein bis sechs Monate nach Ansteckung kommt es zur Leberentzündung, die in etwa 90% ohne Folgeschäden ausheilt. Etwa 10% der Infizierten entwickeln eine chronische Hepatitis B, die unbehandelt zu einer Lebervernarbung (Zirrhose) oder zu Leberkrebs führen kann. Inzwischen stehen wirksame Verfahren zur Behandlung bei chronischen Krankheitsverläufen zur Verfügung.
Die Hepatitis B - Schutzimpfung ist als Regelimpfung im Kindes- und Heranwachsendenalter eingestuft und wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) auch für Risikogruppen empfohlen.
Gesetzliche Regelungen
- Die akute Hepatitis B unterliegt einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 6 und § 7 IfSG (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten)
- Es gelten keine gesetzlichen Einschränkungen für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen und für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich.
Hepatitis C
Allgemeine Infomationen
Für Hepatitis C gelten die gleichen Übertragungswege wie bei Hepatitis B. Etwa ein bis sechs Monate nach Ansteckung kommt es zu einer meist mild verlaufenden und daher oft gar nicht bemerkten Leberentzündung. Bei etwa 90% der Erkrankten heilt diese nicht von alleine aus (chronische Hepatitis). Unbehandelte chronische Verläufe können zu einer Lebervernarbung (Zirrhose) oder Leberkrebs führen. Wie bei der chronischen Hepatitis B stehen inzwischen wirksame Behandlungsverfahren zur Verfügung. Eine Schutzimpfung existiert nicht.
Gesetzliche Regelungen
- Die Hepatitis C unterliegt einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 6 und § 7 IfSG (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten).
- Es gelten keine gesetzlichen Einschränkungen für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen und für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich.
Merkmale von Hepatitis A, B, C und E
Eigenschaften | Hepatitis A, Hepatitis E |
Hepatitis B | Hepatitis C |
hauptsächlicher Übertragungsweg | mit Stuhl von Erkrankten verunreinigte Lebensmittel (auch: Hände und Gegenstände; "fäkal-orale Übertragung"), unzureichend gegartes (Wild-)Schweinefleisch |
Körperflüssigkeiten (v.a. Blut, Blutprodukte, Genitalsekrete); auch von der Mutter auf das Kind bei Geburt |
Körperflüssigkeiten (v.a. Blut, Blutprodukte, Genitalsekrete); auch von der Mutter auf das Kind bei Geburt |
Inkubationszeit | 15 – 50 Tage | 1 bis 6 Monate | 1 bis 6 Monate |
Verlauf | akut, bei Hepatitis E auch chronische Verläufe möglich | akut, in etwa 10% chronisch | in etwa 90 % chronisch |
Impfung | ja (nur Hepatitis A) | ja | nein |
gesetzliche Meldepflicht | ja | ja | ja |
Tätigkeitsbeschränkungen im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG | ja | nein | nein |
Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG | ja | nein | nein |
Weiterführende Informationen
- RKI-Ratgeber: Hepatitis A (Jan. 2015) - Hepatitis B (2016) - Hepatitis C (Apr. 2014) - Hepatitis E (Nov. 2015)
- Merkblatt für Betroffene Hepatitis A - Hepatitis E (Gesundheitsamt)
- Merkblatt "Verhaltensempfehlungen bei Hepatitis B und C" (Gesundheitsamt, Dez. 2015)
deutsch - englisch - Hepatitis B (LGL, mit Merkblättern in Deutsch und vielen Fremdsprachen)
- Informationen zum Thema Impfen (RKI)
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Letzte Aktualisierung: 27.07.2023