Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Hepatitis (Virushepatitis, infektiöse Gelbsucht)

Allgemeine Informationen

Bei der infektiösen Gelbsucht handelt es sich um eine Entzündung der Leber, die sich in typischen Fällen durch eine Gelbfärbung von Haut und Augen äußert und oft von Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen begleitet wird. In Deutschland sind als Auslöser vor allem das Hepatitis A-, Hepatitis B- und Hepatitis C-Virus von Bedeutung. 

Hepatitis A und E

Allgemeine Infomationen

Hepatitis A-Fälle in Deutschland sind aufgrund des hohen hygienischen Standards in vielen Fällen auf eine Infektion bei einer Auslandsreise zurückzuführen. Etwa zwei bis sieben Wochen nach Ansteckung kommt es zur Leberentzündung, die in den meisten Fällen ohne Folgeschäden ausheilt. 

Erkrankte Personen scheiden Viren mit dem Stuhl aus und können damit eine Infektionsquelle für die Umgebung darstellen. Zur Ansteckung kann es kommen, wenn die Viren in Lebensmittel gelangen oder wenn verschmutzte Hände bzw. Gegenstände an den Mund geführt werden (Schmierinfektion, fäkal-oraler Übertragungsweg).

Die hierzulande viel seltener auftretende Hepatitis E ähnelt der Hepatitis A in Krankheitsbild und Übertragungswegen.

Eine Impfung schützt vor einer Infektion gegen Hepatitis A und wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Risikogruppen empfohlen. Gegen Hepatitis E steht kein Impfstoff zur Verfügung.

 

Gesetzliche Regelungen

Hepatitis B

Allgemeine Infomationen

Eine Infektion mit Hepatitis B setzt voraus, dass Viren aus infektiösen Körperflüssigkeiten eines Erkrankten (v.a. Blut, Sperma, Scheidenflüssigkeit) in den Blutkreislauf einer anderen Person gelangen. Dies kann beispielsweise bei einer Verletzung von Haut oder Schleimhäuten geschehen, wie sie u.a. bei ungeschützten sexuellen Kontakten vorkommt. Lebensmittel und lockere zwischenmenschliche Kontakte spielen bei der Übertragung keine Rolle.

Etwa ein bis sechs Monate nach Ansteckung kommt es zur Leberentzündung, die in etwa 90% ohne Folgeschäden ausheilt. Etwa 10% der Infizierten entwickeln eine chronische Hepatitis B, die unbehandelt zu einer Lebervernarbung (Zirrhose) oder zu Leberkrebs führen kann. Inzwischen stehen wirksame Verfahren zur Behandlung bei chronischen Krankheitsverläufen zur Verfügung.

Die Hepatitis B - Schutzimpfung ist als Regelimpfung im Kindes- und Heranwachsendenalter eingestuft und wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) auch für Risikogruppen empfohlen.

 

Gesetzliche Regelungen

  • Die akute Hepatitis B unterliegt einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 6 und § 7 IfSG (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten
  • Es gelten keine gesetzlichen Einschränkungen für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen und für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich.

Hepatitis C

Allgemeine Infomationen

Für Hepatitis C gelten die gleichen Übertragungswege wie bei Hepatitis B. Etwa ein bis sechs Monate nach Ansteckung kommt es zu einer meist mild verlaufenden und daher oft gar nicht bemerkten Leberentzündung. Bei etwa 90% der Erkrankten heilt diese nicht von alleine aus (chronische Hepatitis). Unbehandelte chronische Verläufe können zu einer Lebervernarbung (Zirrhose) oder Leberkrebs führen. Wie bei der chronischen Hepatitis B stehen inzwischen wirksame Behandlungsverfahren zur Verfügung. Eine Schutzimpfung existiert nicht.

 

Gesetzliche Regelungen

  • Die Hepatitis C unterliegt einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 6 und § 7 IfSG (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten).  
  • Es gelten keine gesetzlichen Einschränkungen für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen und für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich.

Merkmale von Hepatitis A, B, C und E

 

Eigenschaften  Hepatitis A,
Hepatitis E  
Hepatitis B  Hepatitis C 
hauptsächlicher Übertragungsweg  mit Stuhl von Erkrankten verunreinigte Lebensmittel (auch: Hände und Gegenstände;
"fäkal-orale Übertragung"), unzureichend gegartes (Wild-)Schweinefleisch
Körperflüssigkeiten (v.a. Blut, Blutprodukte, Genitalsekrete); auch von der Mutter auf das Kind bei Geburt
 
Körperflüssigkeiten (v.a. Blut, Blutprodukte, Genitalsekrete); auch von der Mutter auf das Kind bei Geburt
 
Inkubationszeit  15 – 50 Tage  1 bis 6 Monate  1 bis 6 Monate 
Verlauf  akut, bei Hepatitis E auch chronische Verläufe möglich akut, in etwa 10% chronisch  in etwa 90 % chronisch 
Impfung  ja (nur Hepatitis A) ja  nein 
gesetzliche Meldepflicht  ja  ja  ja 
Tätigkeitsbeschränkungen im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG  ja   nein  nein 
Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG  ja  nein  nein 

 

 

 

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Letzte Aktualisierung: 27.07.2023

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