Krankheitsbild, Übertragungswege
Kopfläuse halten sich auf dem behaarten Kopf auf und ernähren sich – ähnlich wie Stechmücken - von Blut. Dabei geben sie Substanzen in die Haut ab, die zu Juckreiz führen. Durch das unvermeidliche Kratzen können Krankheitserreger in die Haut gelangen und dadurch schmerzhafte Hautentzündungen entstehen. Zu erkennen ist ein Läusebefall durch die Eier der Läuse (Nissen), die als weißliche Punkte fest an den Haaren haften.
Läuse werden bei Kontakt der Haare direkt von Mensch zu Mensch übertragen. In seltenen Fällen erfolgt die Übertragung indirekt über Gegenstände, auf denen sich Läuse befinden (z.B. Mützen). Persönliche Hygiene spielt bei der Übertragung keine Rolle!
Therapie
Zur Therapie stehen wirksame Präparate zur Verfügung, die teilweise amtlich auf ihre Wirksamkeit geprüft sind (Stand 14.11.2016: als Arzneimittel - Jacutin Pedicul Spray, Infectopedicul; als Medizinprodukte - NYDA, Jacutin Pedicul Fluid; jeweils aktuell bei der BZgA) . Die Läusemittel müssen konsequent und lückenlos nach ärztlicher Vorschrift bzw. entsprechend der Packungsbeilage angewendet werden. Nur so kann verhindert werden, dass einzelne Läuse überleben und es zu einem erneuten Aufflammen der Erkrankung kommt. Nach 8 bis 10 Tagen muss eine zweite Behandlung durchgeführt werden, damit auch Larven abgetötet werden, die in der Zwischenzeit aus nicht abgestorbenen Eiern geschlüpft sind.
Zusätzlich zur Behandlung mit wirksamen Präparaten hat es sich bewährt, die angefeuchteten und mit einer Pflegespülung versehenen Haare Strähne für Strähne sorgfältig mit einem Läusekamm auszukämmen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt folgendes Behandlungsschema:
Tag 1 | Behandlung mit einem läusetötenden Präparat, anschließend Haare nass auskämmen |
Tag 5 | Haare nass auskämmen |
Tag 8, 9 oder 10 | Behandlung mit einem läusetötenden Präparat, anschließend Haare nass auskämmen |
Tag 13 | Haare nass auskämmen |
Tag 17 | Haare nass auskämmen (evtl.) |
Neben der Behandlung des Kopfes sollte durch gründliche Reinigung von Kontaktgegenständen (z.B. Kämme, Haar- und Kleiderbürsten, Bekleidung, Handtücher und Bettwäsche sowie Möbel und Wohntextilien) verhindert werden, dass eine erneute Infektion durch die Umgebung stattfindet.
Wesentlich ist die Information von Kontaktpersonen in der näheren Umgebung eines Erkrankten (z.B. Familienmitglieder, Freundeskreis, Gruppenmitglieder im Kindergarten, Klassenkameraden). Dieser Personenkreis spielt eine besondere Rolle, weil er einem besonderen Ansteckungsrisko unterliegt und gegebenenfalls bislang unerkannte Läuseträger beinhaltet.
Empfehlungen für Kontaktpersonen
Enge Kontaktpersonen sollten sicherheitshalber wiederholt auf Kopflausbefall hin untersucht werden.
Aufwändig, aber besonders gründlich ist dabei die Untersuchung an feuchten und mit einer Pflegespülung versehenen Haaren, die Strähne für Strähne mit einem Läusekamm durchgekämmt werden. Beim Abstreifen des Kammmes auf einem hellen Tuch werden die ausgekämmten Läuse dann sichtbar. In diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Behandlung (s.o.) unumgänglich.
Gesetzliche Regelungen
- Personen, die unter Kopfläusen leiden, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen nicht besuchen. Betroffene Personen bzw. deren Erziehungsberechtigte sind gesetzlich verpflichtet, den Läusebefall der Betreuungseinrichtung mitzuteilen (siehe Infektionsschutz in Schulen, Kindergärten etc.)
Weiterführende Informationen
- Merkblatt zum Kopflausbefall für Gemeinschaftseinrichtungen und Betroffene (Gesundheitsamt, März 2013)
- Informationen des RKI, einschl. Ratgeber für Ärzte (Nov. 2008) und einer Auflistung von Präparaten zur Therapie
- Informationen der BzGA zur Kopflausbehandlung
- Broschüre "Kopfläuse ... was tun" (Download- und Bestellangebot der BZgA, diverse Sprachen)
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Letzte Aktualisierung: 27.07.2023