Krankheitsbild, Therapie, Übertragungswege
Bei Staphylokokken handelt es sich um Bakterien, welche die Haut und Schleimhäute des Menschen besiedeln. Als MRSA werden Staphylokokkenstämme bezeichnet, die gegen bestimmte Antibiotika resistent sind (MRSA = Methicillin Resistente Staphylococcus aureus).
In den meisten Fällen bleibt eine Besiedelung symptomlos. Als sogenannte "fakultativ pathogene" Bakterien können sie aber Erkrankungen beim Menschen auslösen. Unterschieden werden
- eitrige Infektion von Haut, Wunden, Knochen und Gelenken, Organen im Hals-Nasen-Ohrenärztlichen Bereich sowie von inneren Organen (z.B. Lunge, Gehirn). Zu den eitrigen Infektionen zählt auch die bei Kindern nicht seltene ansteckende Borkenflechte, bei der sich bevorzugt im Bereich der Gesichtshaut eitrige Bläschen bilden, die nach Aufplatzen zu typischen honiggelben Krusten führen.
und
- Erkrankungen, die durch Bakteriengifte verursacht werden. Hierzu zählen auch Lebensmittelvergiftungen, die auf Stoffwechselprodukte von Staphylokokken zurückzuführen sind, wenn sich diese in Lebensmitteln vermehren.
Von einer Besiedelung bzw. Erkrankung sind vor allem pflegebeürftige Personen und Personen mit Hautverletzungen (z.B. großflächige Wunden, Brandverletzungen, tiefe Weichteilinfektion, chronische Wunden), -Fremdkörpern (z.B. Kathetern) und mit -krankhafter Abwehrschwäche (z.B. Diabetes mellitus, Dialysepflicht, Frügeborene) betroffen.
Zur Ansteckung mit Staphylokokken kann bei direktem Kontakt zu Personen kommen, die an Staphylokokken erkrankt oder mit Staphylokokken besiedelt sind. Eine Übertragung ist auch indirekt über gemeinsam benutzte Gegenstände (z.B. Handtücher) möglich.
Vorbeugung
Im häuslichen Bereich ist das Ansteckungsrisiko für Angehörige normalerweise vergleichsweise niedrig. Die Beachtung der allgemein üblichen Hygiene einschließlich regelmäßigem Waschen der Hände, der personenbezogenen Verwendung von Hygieneartikeln sind beim Umgang mit Trägern von Staphylokokken bzw. MRSA meist ausreichend. Bakteriell verunreinigte Wäsche sollte möglichst bei Temperaturen über 60°C gewaschen werden.
Sofern sich im Haushalt weitere Angehörige von Risikogruppen (s.o.) befinden, sollten etwaige Vorkehrungen mit dem Hausarzt besprochen werden.
Besondere Vorkehrungen sind jedoch in der Regel erforderlich, wenn besiedelte oder erkrankte Personen in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen betreut werden. Entsprechende Empfehlungen sind weiter unten aufgeführt.
Gesetzliche Regelungen
- Häufungen von Staphylokokkenerkrankungen in medizinischen Einrichtungen unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 6 IfSG.
- Der Labornachweis von MRSA in Blut und Liquor ist für das Labor meldepflichtig (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten).
- Für Personen mit ansteckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa) besteht ein Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen (siehe Infektionsschutz in Schulen, Kindergärten etc.)
Weiterführende Informationen
Bei Fragen zu den Inhalten dieser Seite können Sie sich gern an unsere Telefonzentrale mit der Rufnummer 09602-79-6010 wenden oder die anderen Kontaktmöglichkeiten nutzen, die auf der Startseite des Gesundheitsamtes unter www.gesundheitsamt.neustadt.de angegeben sind.
Letzte Aktualisierung: 27.07.2023