Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Noroviren und andere virale Durchfall-Erkrankungen

Krankheitsbild, Therapie, Übertragungswege

Viren sind für die meisten Durchfallerkrankungen des Menschen verantwortlich. Häufigste Auslöser der so genannten "Magen-Darm-Grippe" sind Noroviren, Rotaviren und Adenoviren.

Die genannten Viren führen zu einer Entzündung der Schleimhäute im Magen-Darm-Trakt. Innerhalb von wenigen Stunden bis zu 3 Tagen nach Ansteckung kommt es zu Bauchschmerzen, Durchfall, meist heftiger Übelkeit und Erbrechen. Als Begleitsymptome können Krankheitsgefühl, Kopf- und Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur auftreten. 

Die Krankheitsverläufe sind zwar oft sehr unangenehm, meist aber vergleichsweise leicht und von kurzer Dauer. Eine Behandlung der Symptome oder der Ausgleich ausgeschiedener Flüssigkeit reicht oft aus. Komplikationen (z.B. starke Flüssigkeits- und Mineralverluste) können vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, chronisch Kranken, abwehrgeschwächten Personen und älteren Mitbürgern auftreten. 

Erkrankte Personen scheiden Viren mit dem Stuhl aus und können damit eine Infektionsquelle für die Umgebung darstellen. Bei manchen Viruserkrankungen werden Viren auch beim Erbrechen in die Umgebung abgegeben. Zur Übertragung kann es kommen, wenn die Viren in Lebensmittel gelangen oder wenn verschmutzte Hände bzw. Gegenstände an den Mund geführt werden (Kontakt- oder Schmierinfektion, fäkal-oraler Übertragungsweg).

Ausbrüche in medizinischen Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohngemeinschaften sind nicht selten, weil

  • Patienten meist große Mengen an Viren ausscheiden
  • für die Infektion eines Gesunden nur wenige Viren benötigt werden
  • die Viren oftmals außerordentlich widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse (einschl. vieler Desinfektionsmaßnahmen) sind
  • enge Personenkontakte die Ausbreitung begünstigen.

Vorbeugung

Erkrankte Personen scheiden Viren auch nach Abklingen der Beschwerden noch einige Zeit lang mit dem Stuhl aus. Die sorgfältige Beachtung üblicher Hygieneregeln ist daher während der Erkrankung und nach Genesung unerlässlich. Zusätzlich sollten Erkrankte nach Möglichkeit mindestens 2 Tage nach Genesung Kontakt zu anderen Personen reduzieren bzw. in bestimmten beruflichen Bereichen sicherheitshalber ganz vermeiden (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser). Außerdem sollten Erkrankte oder frisch Gesundete möglichst keine Speisen für Andere zubereiten.

Für Krankenhäuser und vergleichbare Behandlungs- und Pflegeeinrichtungen, in denen ein besonders hohes Übertragungsrisiko herrscht, existiert eine Reihe von Hygieneempfehlungen (s. weiterführende Informationen).

Für die häusliche Umgebung sind diese Empfehlungen allerdings überzogen. Hier haben sich bewährt:

  • Vermeidung unnötiger Kontakte zwischen Erkrankten und Gesunden
  • personenbezogene Verwendung von Hygieneartikeln, Handtüchern und Waschlappen
  • sorgfältige Händehygiene: Hände regelmäßig gründlich waschen, Tragen von Einmal- oder Haushaltsgummihandschuhen bei Reinigungsarbeiten
  • gründliche Reinigung verschmutzter Gegenstände oder Flächen (z.B. Waschbecken, Toiletten, Türgriffe, Böden). Durch die Verwendung von Einwegtüchern kann eine Verschleppung von Viren in andere Wohnbereiche verhindert werden
  • Maschinenwäsche von Unter- und Bettwäsche sowie von Handtüchern und Waschlappen bei mindestens 60°C.

Gesetzliche Regelungen

  • Infektionen mit Noroviren und Rotaviren unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 7 IfSG (Meldung eines Labornachweises). Unter bestimmten Voraussetzungen sind virusbedingte Magen-Darm-Infekte nach § 6 IfSG meldepflichtig, z.B. bei Krankheitshäufungen oder wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten (siehe Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten).
  • Für erkrankte oder krankheitsverdächtige Personen unter 6 Jahren besteht ein Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Krippen (siehe  Infektionsschutz in Schulen, Kindergärten etc.)
  • Für Personen, die an einer akuten viral bedingten Gastroenteritis erkrankt oder krankheitsverdächtig sind, gelten die gesetzlichen Tätigkeitsverbote im Lebensmittelbereich gemäß § 42 IfSG (siehe Lebensmittelinfektionen - Belehrungen im Lebensmittelbereich)

Weiterführende Informationen

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Bei Fragen zu den Inhalten dieser Seite können Sie sich gern an unsere Telefonzentrale mit der Rufnummer 09602-79-6010 wenden oder die anderen Kontaktmöglichkeiten nutzen, die auf der Startseite des Gesundheitsamtes unter www.gesundheitsamt.neustadt.de angegeben sind.

 

Letzte Aktualisierung: 27.07.2023

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