Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nimmt besonderen Platz in unserer Arbeit ein. Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem:
- Mitwirkung beim Screening Neugeborener auf angeborene Stoffwechsel- und Hörstörungen
- Seh- und Hörtests in Kindergärten und Schulen
- Schuleingangsuntersuchungen (Schuleingangsscreening, ärztliche Schuluntersuchung)
- Beratung und Untersuchung hör- und sprachauffälliger Kinder
- ärztliche Beratung von Eltern zu gesundheitlichen Problemen von Kindern und Jugendlichen
- Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen (z.B. Eingliederungshilfe)
- Maßnahmen zur Verbesserung des Impfschutzes von Kindern und Jugendlichen
Anmeldung zur Schuleingangsuntersuchung
Ab sofort kann die Anmeldung zum Schuleingangsscreening elektronisch über ein Terminbuchungssystem erfolgen. Dieses erreichen Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Wenn bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (U8, in den meisten Fällen jedoch U9) vorgelegt werden kann, ist die schulärztliche Untersuchung auf jeden Fall erforderlich.
Weiterführende Informationen
- Schuleingangsuntersuchung (Informationen des LGL)
- Neugeborenen-Stoffwechselscreening (Informationen des LGL)
- Neugeborenen-Hörscreening (Informationen des LGL)
- Hör- und Sprach-Sprechtag (pädagogisch-audiologischer Sprechtag) am Gesundheitsamt
Bei Fragen zu den Inhalten dieser Seite können Sie sich gern an unsere Telefonzentrale mit der Rufnummer 09602-79-6010 wenden oder die anderen Kontaktmöglichkeiten nutzen, die auf der Startseite des Gesundheitsamtes unter www.gesundheitsamt.neustadt.de angegeben sind.
Letzte Aktualisierung: 28.07.2023