Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab nach Art. 3 des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) und Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab ist nur unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zulässig. Grundsätzlich ist zwischen formfreien und formgebundenen Schreiben zu unterscheiden.
Formfreie Schreiben
Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die vom Landratsamt publizierten E-Mail-Adressen. Für den formfreien Schriftverkehr (z. B. Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen) ist keine digitale Signatur nötig.
E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner richten.
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
- Textdateien im Format ANSI (*.txt),
- Rich Text Format (*.rtf),
- Word für Windows (*.docx),
- Excel für Windows (*.xlsx),
- Portable Data File (*.pdf),
- Grafikformate (*.jpg/*.gif/*.tif/*.bmp).
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.
Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
Formgebundene Schreiben
Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten, für die in den gesetzlichen Bestimmungen Schriftform angeordnet ist, z.B. bei Widersprüchen gegen Bescheide des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab, ist ein schriftformersetzendes Verfahren vorgeschrieben. Ein solches Verfahren ist die elektronische Kommunikation „Sicherer Dialog“ des Bürgerservice-Portals.
Sie können deshalb beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab z.B. Ihren Widerspruch als signiertes elektronisches Dokument in Ihrem Bürgerkonto (Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie Ihren Personalausweis mit elektronischer ID-Funktion) einreichen (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrneustadtwaldnaab/bsp_sichererdialog)
Ein weiteres, schriftformersetzendes Verfahren ist der elektronische Identitätsnachweis gemäß § 18 des Personalausweisgesetzes bzw. § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes. Mit diesem Verfahren können Sie derzeit beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab Ihren Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen oder Ihr Fahrzeug abmelden (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrneustadtwaldnaab).
Weitere Hinweise:
- Beachten Sie bitte, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.
- Wenn eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist das auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
- Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zehn Megabyte (MB) beschränkt.
- Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an.