Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

NEW-Landkreispreis

Ende 2023 hat der Kreisausschuss des Landkreises Neustadt an der Waldnaab einstimmig beschlossen im zweijährigen Turnus einen neuen Preis, den NEW-Landkreispreis, zu vergeben.

Der Preis ist mit einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von insgesamt maximal 15.000 Euro verbunden. Er kann auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden.

Verliehen kann der NEW-Landkreispreis an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen, die im Landkreis Neustadt an der Waldnaab leben bzw. ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr Engagement hervorragende Verdienste im Landkreis NEW erworben haben.


Vergabe des NEW-Landkreispreises 2024 - Vorschläge bis 30.04. einreichen!

  
Im Jahr 2024 wird erstmalig der NEW-Landkreispreis 2024 verliehen. Ausgezeichnet können insbesondere herausragende Leistungen auf dem kulturellen oder künstlerischen Bereich, auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes oder des sozialen Engagements werden.

Vorschläge können bis spätestens 30.04.2024 beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Sachgebiet 10, Postfach 1260, 92657 Neustadt an der Waldnaab oder per E-Mail an landkreispreis@neustadt.de eingereicht werden.

Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis Neustadt an der Waldnaab mit Wohnsitz gemeldeten natürlichen Personen, sowie jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis NEW. Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab einzureichen und zu begründen. Die Anlagen sollen zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten.

Nach diesem Termin eingehende Vorschläge finden bei der Vergabe keine Berücksichtigung. Die Vergabe erfolgt nach Ablauf der Frist in nichtöffentlicher Sitzung des Kreisausschusses.

 


Richtlinien für die Vergabe des NEW-Landkreispreises

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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