Meldung vom 19.05.2023 Seit einigen Tagen werden im Naturschutzgebiet Großer Rußweiher (Eschenbach) vermehrt kranke und verendete Möwen gefunden. Eine Untersuchung der Tierkörper wies am 17.05.2023 bei allen das hochpathogene Aviäre Influenzavirus Typ H5N1 nach. Der Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest ist im Landkreis Neustadt an der Waldnaab damit amtlich festgestellt.
Seit Oktober 2022 nimmt die Zahl der Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln kontinuierlich zu und breitet sich auf ganz Deutschland aus. Daneben gab und gibt es eine große Zahl von Geflügelpestausbrüchen in Geflügelhaltungen in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas. Anders als in vergangenen Jahren ebbte das Seuchengeschehen im Frühjahr jedoch nicht ab. Zurzeit sind in Bayern vor allem Möwen betroffen, seltener anderes Wassergeflügel oder Greifvögel.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem derzeit kursierenden Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Gleichwohl gelten Geflügelpest-Viren als potenziell zoonotische Erreger. Für eine mögliche Übertragung ist jedoch mindestens der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich.
Wesentlich gefährlicher im Seuchengeschehen ist die mögliche Virusverschleppung mit Kleidung und Schuhwerk, wenn Naturfreunde in kontaminierten Uferzonen spazieren gehen oder Kontakt mit verendeten Wildvögeln haben bzw. diese sogar mitnehmen, um sie zum Tierarzt zu bringen.
Da die Geflügelpest in der Wildvogelpopulation nicht bekämpft werden kann ist ein Schutz unserer Hausgeflügelbestände umso wichtiger.
Die Verantwortlichen des Veterinäramts bitten daher, folgende Punkte zu beachten:
- Tierkörper von verendeten Wildvögeln nicht berühren, Hunde fernhalten.
- Meldung von toten Wildvögeln an das Veterinäramt NEW, 09602-79 7010 oder
veterinaere@neustadt.de mit möglichst genauer Ortsangabe (z.B. über Handy-App).
Singvögel müssen nicht gemeldet werden.
- Auf keinen Fall erkrankte Vögel mitnehmen! Eine Behandlung der Geflügelpest ist nicht möglich.
Für Geflügelhalter ist folgendes zu beachten:
- wenn noch nicht geschehen: Meldung der Geflügelhaltung an das Veterinäramt
- Die Biosicherheitsmaßnahmen der Allgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 17/2022 vom 24.11.2022, sind strikt einzuhalten;
- Es sollten Vorkehrungen für eine möglicherweise notwendige Aufstallungspflicht getroffen werden.
- Die wichtigsten Maßnahmen sind Futter und Wasser nicht im Freien anzubieten, um Wildvögel nicht anzulocken, sowie ein Betretungsverbot für nicht
Betriebsangehörige. - Ungewöhnlich hohe tägliche Ausfälle oder starker Leistungsrückgang sind unverzüglich durch einen Tierarzt abzuklären. Eventuell nötige Laborkosten werden vom Staat übernommen.
Weitere Informationen:
- Infoseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Allgemeinvergügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen vom 23.11.2023