Meldung vom 17.01.2024 Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben gelten bis zum 4. März 2025 fort, wenn die Aufenthaltserlaubnis am 1. Februar 2024 gültig ist.
Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch eine Rechtsverordnung festgelegt.
Grundsätzlich wird damit kein neuer elektronischer Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde erteilt.
Es ist auch keine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde erforderlich!
Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Infoschreiben (PDF):
Allgemein weitere Informationen zu Ukraine-Hilfen
www.germany4ukraine.de
Infoportal für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (in deutscher und ukrainischer Sprache)
Ukraine-Hilfe / Help for Ukraine / Допомога Україні
Zentrale Infoseite des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab