Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Grüngutsammlungen im Landkreis enden am 02. Dezember 2023

Meldung vom 23.11.2023 Das Landratsamt informiert, dass die Güngutcontainer zu Anlieferung von Rasen-, Strauch- oder Baumschnitt am Samstag, den 02.12.2023 letztmalig genutzt werden können. Danach werden sie den Winter über abgebaut.

Die Gartenabfallcontainer bzw. Sammelplätze stehen heuer schon ab 23.Februar zur Verfügung. Damit sollen sofort überfüllte Container zu Beginn der Sammelsaison der Vergangenheit angehören.
Grüngutcontainer

Damit bietet sich für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises NEW bis zum ersten Dezemberwochenende noch die Möglichkeit, ihr anfallendes Grüngut über die aufgestellten Grüngutcontainer zu entsorgen.

Allerdings darf die Grüngutcontainer und –sammelstellen nur nutzen, wer eine Biotonne angemeldet hat. Wer die Ermäßigung zwecks Eigenkompostierung in Anspruch nimmt, darf nur groben Astschnitt bringen – Rasenschnitt, Laub, Pflanzenreste usw. müssen auf dem eigenen Grundstück verwerten werden. Auch die Beauftragung eines Hausmeisterservices stellt hier keine Ausnahme dar.

Mit dem Ende der Saison werden die Container zeitnah durch die Entsorgungsbetriebe geleert und abgezogen. Das Landratsamt bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die noch Grüngut anliefern wollen oder müssen, dies bis zum genannten Termin durchzuführen. Später anfallende Gartenabfälle müssen selbst über private Entsorgungsbetriebe entsorgt werden. Wie jedes Jahr wird der Beginn der Saison 2024 frühzeitig durch das Landratsamt bekanntgegeben. 

Hinweis: Wer Grünabfälle nach Abzug der Grüngutcontainer illegal ablagert oder gegen die Anlieferungsvorschriften für Eigenkompostierer verstößt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
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