Meldung vom 15.02.2023 Das Landratsamt informiert, dass die Güngutcontainer zu Anlieferung von Rasen-, Strauch- oder Baumschnitt ab dem 22.02.2023 wieder in Betrieb genommen werden. Damit ist gewährleistet, dass jeglicher Grünschnitt, der durch momentan durchzuführende Gehölzpflegearbeiten anfällt, über die zur Verfügung stehenden Grüngutsammelstellen entsorgt werden können.
Das Landratsamt weist aber darauf hin, dass bei eingeschränkter Befahrbarkeit der Standplätze durch die Witterung der Beginn der Grüngutsaison durch die Gemeinden auf einen späteren Termin verlegt werden kann.
Wie in den letzten Jahren gilt zu beachten, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihre Grünabfälle selbst Kompostieren nur die Anlieferung von zerkleinerten sperrigen Gartenabfällen (Äste und Sträucher) gestattet ist.
Alle anderen Grünabfälle müssen vollständig auf dem eigenen Grundstück kompostiert und verwertet werden. Ist dies nicht möglich, muss auch eine bereits abgegebene Kompostiererklärung widerrufen werden. Die Beauftragung eines Hausmeisterservices stellt hier keine Ausnahme dar. Hierzu werden wieder stichprobenartig Kontrollen durch das Landratsamt durchgeführt. Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben zur Eigenkompostierung stellen einen Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.