Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab erhält Auszeichnung „Digitales Amt“

Meldung vom 17.10.2024 Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab ist „Digitales Amt“. Landrat Andreas Meier und Franziska Schmid, Leiterin des Sachgebiets „Digitalisierung“ freuen sich über die Auszeichnung, ausgestellt von Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring. Ausgehändigt wurde die Plakette persönlich vom Digitalminister in einer zentralen Veranstaltung am 2. Oktober in Nittendorf (Landkreis Regensburg).

Landrat Andreas Meier und Digitalisierungsmanagerin Franziska Schmid freuen sich über die Auszeichnung vom Bayerischen Digitalministerium.
Landratsamt NEW als "Digitales Amt" ausgezeichnet

Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Verwaltungsverfahren online anbieten. Der Landkreis NEW hat in den letzten Jahren sein digitales Angebot stetig ausgebaut. Von 48 Online-Verwaltungsverfahren im Januar 2023 hin zu aktuell 187 Verfahren (Stand 17.10.2024), die Bürgerinnen und Bürger digital in Anspruch nehmen können.

Federführend wird die Digitalisierung der Verwaltung im Landratsamt vom neu geschaffenen Sachgebiet „Digitalisierung“ vorangetrieben. Die Anfang 2023 etablierte Fachstelle kümmert sich seither um die stetige Weiterentwicklung der digitalen Angebote und ist für die Kolleginnen und Kollegen des Landratsamtes eine wichtige Anlaufstelle bei der Schaffung und Optimierung digitaler Verwaltungsprozesse.

„Als Landratsamt sind wir Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Ausbau der digitalen Angebote können mehr und mehr Verfahren online erledigt werden, was gerade im ländlichen Raum große Vorteile bietet“, betonte Landrat Meier. „Digitalisierung läuft bei uns nicht so nebenbei - mit der Etablierung eines eigenen Sachgebietes geben wir dem Thema den notwendigen Stellenwert“ stellt der Landkreischef außerdem heraus.

Langfristiges Ziel ist es, sämtliche Verwaltungsprozesse zu digitalisieren, bei denen dies sinnvoll und rechtskonform möglich ist, sind sich der Landrat und Digitalisierungsmanagerin Franziska Schmid einig. Dabei aber immer im Blick: die Praxistauglichkeit. Die digitale Transformation von Verfahren muss in der Umsetzung tatsächlich einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger bringen, keine reine Digitalisierung um des Digitalisierungswillens.

Plakette „Digitales Amt“ – Wer erhält sie?

Kommunen, die mindestens 50 digitale Verwaltungsverfahren anbieten, erhalten vom Digitalministerium ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und werden auf der Website des Ministeriums als digitale Vorreiter veröffentlicht. Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier:

https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt

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