Meldung vom 22.10.2024 Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab sucht Interessenten, die die untere Naturschutzbehörde als ehrenamtliche Hornissenberater unterstützen möchten. Die untere Naturschutzbehörde ist Ansprechpartner bei Vorkommen mit Hornissen. Diese sind besonders geschützt und dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Der gleiche Schutz gilt auch für die Nester der Hornissen.
Wenn sich Nester von Hornissen in ungünstiger Lage befinden und Konflikte zwischen Menschen und Hornissen drohen, findet eine Beratung durch einen unserer ehrenamtlichen Hornissenberater statt. Das Ziel der Beratung ist durch Aufklärung ein friedliches Nebeneinander möglich zu machen. Aus triftigen Gründen und nach vorheriger Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde kann eine Hornissenberaterin oder ein Hornissenberater auch ein Hornissennest umsiedeln. Voraussetzungen für die Tätigkeit ist die Teilnahme an der Ausbildung zum Hornissenberater der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL), ein Führerschein Klasse B und Interesse an Hornissen und deren Schutz. Die Beauftragten erhalten für Ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung und Fahrkostenerstattung.
Personen, die an der Unterstützung im oben genannten Bereich interessiert sind, können sich gerne bei der
Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Tel. +49 9602 79 4120 , E-Mail: naturschutz@neustadt.de
melden.