Meldung vom 29.12.2023 Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.
Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.
Durch die nochmalige Einbeziehung der Erstklässlerinnen und Erstklässler im neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr sollen auch die Kinder erreicht werden, die wegen Nichtdurchführung des Programms im letzten Jahr bislang keinen Gutschein erhalten haben.
Bei Verlust oder für Vorschulkinder, die keine schulvorbereitende Einrichtung besuchen, können über Ihre Erziehungsberechtigten einen Gutschein beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab beantragen. Das notwendige Formblatt steht auch auf der Homepage ( www.neustadt.de , Startseite – Beratung & Bürgerservice – Formulare – Schwimmförderung Gutscheinanforderung) zur Verfügung.
Für Rückfragen zum Schwimmförderungsprogramm steht die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt, Frau Sonja Prößl telefonisch unter 09602/79-2130 oder per E-Mail unter sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.
Außerdem informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausführlich auf seiner Website.