Meldung vom 11.07.2024 Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit.
Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.
Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhielten zu Beginn des Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Um möglichst vielen Kindern die Einlösung des Gutscheins zu ermöglichen, wurde der Einlöse Zeitraum für die Gutscheinaktion 2023/2024 bis 31.12.2024 verlängert.
Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.
Bei Verlust oder für Vorschulkinder, die keine schulvorbereitende Einrichtung besuchen, können ihre Erziehungsberechtigten einen Gutschein beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab beantragen. Das notwendige Formblatt steht auch auf der Homepage (www.neustadt.de, Startseite – Beratung & Bürgerservice – Formulare – Schwimmförderung Gutscheinanforderung) zur Verfügung.
Für Rückfragen zum Schwimmförderungsprogramm steht die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt, Frau Sonja Prößl telefonisch unter 09602/79-2130 oder per Email unter sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.