Meldung vom 21.04.2022 Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab erinnert an die bis 31. Mai 2022 bestehende Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen für die Verleihung des Umweltpreises.
Wie bereits berichtet, vergibt der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab auch für die Jahre 2020 und 2021 wieder einen Umweltpreis. Die Vergabe kann an einen, im Höchstfall an drei Preisträger erfolgen. Der Umweltpreis wird in Form einer Urkunde verliehen und ist mit insgesamt maximal 3.000,-€ dotiert.
Nach den Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises kommen als Preisträger Personen oder Personengruppen in Frage (also Einzelpersonen genauso wie Vereine, Gruppen und sonstige Organisationen), die sich in den Jahren 2020 und 2021 besondere Verdienste um Natur und Umwelt erworben haben. Mit dem Umweltpreis soll beispielhaftes Handeln auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes im Bereich des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab ausgezeichnet werden.
Einem Preisträger soll innerhalb von 10 Jahren für die gleiche Leistung nur einmal der Umweltpreis verliehen werden.
Das Vorschlagsrecht steht jeder natürlichen Person, jeder juristischen Person sowie jeder Personengruppe zu. Der Vorschlag ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen und muss begründet werden, z.B. durch Fotos, Zeitungsberichte u.ä. Der Umfang des Vorschlages soll inkl. der Anlagen 5 Seiten nicht überschreiten.
Vorschläge können bis spätestens 31.05.2022 beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Sachgebiet 35, Postfach 1260, 92657 Neustadt a.d.Waldnaab oder unter Abfallwirtschaft@neustadt.de eingereicht werden.
Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.