Meldung vom 29.05.2024 Das Jahr 2024 bringt einen neuen Rechtsanspruch für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung und deren Familien mit sich. Oftmals ist für junge Menschen mit Beeinträchtigungen nicht klar, welche Leistungen beantragt werden können.
Manchmal kommen auch gleich mehrere Sozialleistungsträger in Frage und dann entstehen Fragen. Soll der Antrag beim Bezirk als Träger der Eingliederungshilfe, bei der Krankenkasse, bei der Bundesagentur für Arbeit, bei der Unfallversicherung oder beim Jugendamt gestellt werden? Wie komme ich dann an die Leistung? Welche Dienste gibt es, die z.B. eine Schulbegleitung anbieten? Nicht selten werden die Betroffenen von einem Sozialleistungsträger zum anderen verwiesen. Unterstützung und Orientierung im Sozialleistungsdschungel bieten nun die Jugendämter mit den neuen Verfahrenslotsen an.
Die Verfahrenslotsen sollen Kinder, Jugendliche, junge Menschen bis 27 Jahre mit (drohender) Behinderung oder wenn diese von einer Behinderung bedroht sind und deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten unterstützen, wenn sie Leistungen der Eingliederungshilfe geltend machen wollen oder wenn solche Leistungen in Betracht kommen.
Die Aufgaben der Verfahrenslotsen sind vielfältig und auf den individuellen Bedarf ausgerichtet. Eine Haupttätigkeit ist die Unterstützung bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Dabei begleiten und beraten die Verfahrenslotsen die Leistungsberechtigten auf Wunsch von der Antragsstellung bis zur Wahrnehmung einer Leistung. Die Verfahrenslotsen arbeiten eng mit Netzwerkpartnern zusammen, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Ärzte, Kliniken, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) oder Frühförderstelle.
Außerdem bereiten die Verfahrenslotsen die künftige inklusive Ausrichtung des Jugendamtes mit vor. Der Bundesgesetzgeber hat geplant, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen ab dem Jahr 2028 in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Jugendamtes übergehen sollen. Die Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen in den Jugendämtern ist ein wichtiger Schritt für die Inklusion.
Um einen Überblick über mögliche Leistungen und Unterstützungsangebote zu bekommen oder sich zum Thema Eingliederungshilfe beraten zu lassen, können sich Betroffene nun an die Verfahrenslotsen der Kreisjugendämter Tirschenreuth und Neustadt a.d.Waldnaab sowie an das Amt für soziale Dienste der Stadt Weiden i.d.OPf. im Sozialbürgerhaus wenden.
Kontaktdaten der Verfahrenslotsen
Kreisjugendamt Tirschenreuth
Janine Krohnke
Johannisstraße 5, 95643 Tirschenreuth
Tel. 09631 / 88-756
Janine.krohnke@tirschenreuth
Kreisjugendamt Neustadt a.d.Waldnaab
Norbert Meister
Zacharias-Frank-Str. 14, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Tel. 09602 / 79 – 2550
NMeister@neustadt.de
Amt für soziale Dienste der Stadt Weiden i.d.OPf.
Sozialbürgerhaus
Beate Hoge
Dr. Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf. (Postadresse)
Weigelstraße 24, 92637 Weiden i.d.OPf. (Besuchsadresse)
Tel. 0961 / 81 – 5202
Beate.Hoge@weiden.de