Meldung vom 29.12.2023 Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab können auch im Jahr 2024 wieder Antrag auf Vereinspauschale stellen. Das Landratsamt NEW erinnert hiermit an die Beantragung der Vereinspauschale.
Der Freistaat Bayern setzt auch im Jahr 2024 die Förderung der Sportvereine in Form der Vereinspauschale fort. Der Antrag mit Anlagen steht auf der Homepage (www.neustadt.de, Startseite–Beratung & Bürgerservice – Formulare – V – Vereinspauschale 2024 – Antrag) zum Download zur Verfügung. Die Frist zur Abgabe endet am 1. März 2024 und ist strikt einzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass dieser Termin strikt einzuhalten ist. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, finden keine Berücksichtigung.
Hier finden Sie den Antrag mit Anlagen für die Vereinspauschale 2024
Für Rückfragen zur Vereinspauschale steht die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt,
Frau Sonja Prößl telefonisch unter 09602/79-2130 oder per Email unter
sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.
Außerdem informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausführlich auf seiner Website über die Vereinspauschale.