Meldung vom 21.01.2025 Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab können auch im Jahr 2025 wieder Antrag auf Vereinspauschale stellen.
Der Freistaat Bayern setzt auch im Jahr 2025 die Förderung der Sportvereine in Form der Vereinspauschale fort. Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) ist Montag, der 3. März 2025 und ist strikt einzuhalten.
Später eingehende Anträge können nicht mehr angenommen werden. Der notwendige Antrag mit Anlagen steht auf der Homepage (www.neustadt.de, Startseite – Beratung & Bürgerservice – Formulare – V – Vereinspauschale 2025) zur Verfügung.
Hier finden Sie den Antrag mit Anlagen für die Vereinspauschale 2025
Für Rückfragen zur Vereinspauschale steht die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt,
Frau Sonja Prößl telefonisch unter 09602/79-2130 oder per Email unter sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.