Inhaltsverzeichnis
- Einleitung - NEW hilft!
- Aktuelle Meldungen
- Infos für Geflüchtete aus der Ukraine
- Infos für Helferinnen und Helfer
- Hilfetelefone
- FAQ - Fragen und Antworten
- Infoseiten von Bundes- und Landesbehörde und EU
- Fremdsprachige Informationen
- Wirtschaftssanktionen - FAQ für Unternehmen
- Linksammlung, Rechtsgrundlagen und Sonstiges
NEW hilft!
Die Bilder des Krieges in der Ukraine sind schockierend und erschütternd und in der Folge machen sich hunderttausende Menschen auf den Weg, um dem Krieg zu entfliehen und sind nun auf unsere Hilfe und unseren Schutz angewiesen. Auch der Landkreis NEW hilft diesen Menschen.
Auf dieser Website stellt das Landratsamt wichtige Informationen für Helferinnen, Helfer sowie Hilfesuchende zu diesem Thema bereit. Die Seite wird laufend aktualisiert.
Aktuelle Meldungen
Informationen über die aktuelle Themen, aktuell dringend benötigte Hilfsgüter, aktuelle Ereignisse, etc.
Meldung vom 17.01.2024:
Automatische Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2025
Bitte beachten Sie die Informationen für Helferinnen und Helfer. Es wird darum gebeten, von direkten Sachspenden an unsere Notunterkünfte abzusehen.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Grundsätzlich gilt: Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich darin frei bewegen, also auch innerhalb Deutschlands. Dies gilt vom Tag der Einreise für einen Zeitraum von zunächst bis zu 90 Tagen.
Schutzsuchende, die staatliche Unterstützung (z. B. medizinische Leistungen) benötigen, müssen sich registrieren lassen und erhalten unbürokratisch Schutz als Kriegsflüchtling.
Registrierung und Aufenthaltstitel
Schutzbedürftige mit biometrischem Reisepass sowie alle Personen, die zunächst privat unterkommen, wenden sich bitte unter Angabe von
- Namen, Vornamen
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- derzeitigem Aufenthaltsort und
- Telefonnummer
an die für den derzeitigen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde. Für den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab ist das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab zuständig.
Vorab sollte eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde (Rathaus, Gemeindeverwaltung) erfolgen. Die dortige Anmeldung erleichtert den späteren Registrierungsvorgang bei der Ausländerbehörde.
Nach der Registrierung können Sie sich von der Ausländerbehörde am Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen. Dies ist beispielsweise notwendig für eine Arbeitserlaubnis.
Für die Registrierung und für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels können Sie im Rahmen der Geschäftszeiten Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen. (Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnahmens)
ANKER-Zentrum Regensburg
Alternativ ist eine Registrierung auch über das ANKER-Zentrum Regensburg möglich. Terminanfragen dazu senden Sie bitte an registrierung@reg-opf.bayern.de .
Meldeformular für ukrainische Flüchtlinge / Реєстраційна форма для українських біженців
Ab voraussichtlich 9. März ist der Aufenthalt zunächst bis vorerst 31. August 2022 erlaubt für alle Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und bis zum 31. August 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind oder ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 bereits rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Des Weiteren ist der Aufenthalt erlaubt für ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber die sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, und die bis zum 31. August 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind.
Sie können die Ausländerbehörde am Landratsamt für eine schnelle Registrierung und eine schnelle Ausstellung eines Aufenthaltstitels unterstützen, indem Sie das Meldeformular für ukrainische Flüchtlinge ausfüllen und absenden.
Ви можете підтримати Іміграційний офіс при районному управлінні для швидкої реєстрації та видачі посвідки на проживання, заповнивши та подавши форму реєстрації біженців України.
Sozialhilfe - Finanzielle Unterstützung
Nach der Ausstellung eines Aufenthaltstitels (übergangsweise eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG) besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Um finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zu erhalten, können Sie sich an das Sozialamt im Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab wenden. (Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnahmens)
Für eine schnelle Bearbeitung des Antrags auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) können Sie den nachfolgenden Antrag bereits vorab ausfüllen.
Bitte beachten:
Zusätzlich zum Antrag auf Leistung nach dem AsylBLG müssen außerdem noch folgende Unterlagen bei der Antragstellung eingereicht werden:
- Meldebescheinigung der Gemeinde (die Bescheinigung erhalten Sie im Rathaus der jeweiligen Gemeinde bzw. bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft)
- Jeweils eine Kopie des Passes/Ausweises
- Jeweils ein Lichtbild (Passfoto)
Integrationslotsen
Ehrenamtlich Tätige können sich mit allen Fragen rund um die Themen Integration und Asyl an diese zentralen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
Weitere Informationen über Integrationslotsinnen und -lotsen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (StMI).
Hilfsportale für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Willkommen in Deutschland - germany4ukraine.de
Ласкаво просимо до Німеччини - Добро пожаловать в Германию
Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung?
Ви втекли із зони воєнних дій в Україні? Ласкаво просимо до Німеччини. Вам потрібні інформація та допомога, житло чи медичне обслуговування?
Вы сбежали из зоны военных действий в Украине? Добро пожаловать в Германию. Вам нужна информация и помощь, жилье или медицинское обслуживание?
Bundesagentur für Arbeit - arbeitsagentur.de
Auf der Infoseite für Ukraine-Flüchtlinge der Arbeitsagentur sind alle wichtigen und stets aktuellen Information rund ums Thema „Arbeit für Ukrainische Geflüchtete“ in den Sprachen Deutsch, Englisch und Ukrainisch zu finden. Zudem sind hier die Kontaktdaten und Öffnungszeiten aller Geschäftsstellen der Bundesagentur für Arbeit verlinkt.
Informationen für Helferinnen und Helfer
Ganz egal ob Sie uns mit Unterkünften, mit Material oder persönlich, z.B. durch Hilfe beim Dolmetschen, helfen wollen. Jede Hand wird gebraucht!
Hilfen - Übersicht
Geldspenden
Einzelne Sachspenden in Form von Gegenständen einzusammeln, zu transportieren und vor Ort zu verteilen, ist zu kompliziert und aufwändig. Denn es kann aufgrund der Kampfhandlungen und der damit einhergehenden sehr unübersichtlichen Lage vor Ort nicht gänzlich sichergestellt werden, dass die Hilfslieferungen auch genau diejenigen erreichen, die sie erreichen sollen.
Deshalb bitten alle Behörden und großen Hilfsorganisationen darum, ihnen bevorzugt Geldspenden für die Ukraine oder die Nachbarländer zukommen zu lassen.
Gespendet werden kann z.B. an die Aktion Deutschland hilft oder andere Hilfsorganisationen.
Sachspenden
Der Bund und verschiedene Hilfsorganisationen organisieren derzeit Hilfslieferungen an die Ukraine und die Nachbarländer. Sie nehmen derzeit aber keine privaten Einzelspenden an.
Nach Mitteilung des Generalkonsulates der Ukraine in München können in kleineren Umfängen Spenden den vielen privaten Initiativen übergeben werden oder aber den ukrainischen Kirchen:
Gesucht werden in der Regel bestimmte Gegenstände.
Für Lieferungen in großen Mengen (voller LKW und mehr) kann das ukrainische Generalkonsulat direkt angefragt werden. Notwendige Angaben sind dabei die Liefermenge (Gewicht, Kubatur), Verpackungsart (Paletten, Kartons o.ä.), detaillierte Auflistung der Güter. Es bestehen Lagerräume an der Grenze, wo die Hilfe übergeben werden kann.
Das Generalkonsulat verweist auch auf die Möglichkeit, die Regierung der Ukraine direkt mit Geldmitteln zu unterstützen.
Transport von Personen
Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie ukrainische Flüchtlinge von der Grenze hierher transportieren möchten, dass diese Personen zunächst NICHT nach Neustadt a.d.Waldnaab verbracht werden sollen.
Grundsätzlich sollen alle neu ankommenden Personen im ANKER-Zentrum in Regensburg zentral aufgenommen werden. Von dort aus erfolgt eine koordinierte Aufteilung in die jeweiligen Landkreise.
Hilfetelefone
Hilfetelefon der Freien Wohlfahrtspflege
Hilfetelefon der Freien Wohlfahrtspflege
Hier können sich gerade all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. Denn teilweise ist der Kontakt zu diesen abgebrochen. Das Hilfetelefon soll ihnen eine Anlaufstelle bieten und sie an die richtigen Stellen weitervermitteln. Zudem bieten zahlreiche Engagierte ihre Unterstützung an und suchen eine Anlaufstelle, an die sie sich wenden können, um mehr Informationen zu erhalten. Daneben gibt es auch Menschen, die selbst auf der Suche nach diesbezüglichen Hilfsangeboten sind.
Menschen die Hilfe benötigen oder anbieten können sich sowohl
- telefonisch unter 089 54497199 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag-Sonntag 10-14 Uhr) als auch
- per E-Mail eine Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de melden.
Bürgertelefon der Regierung der Oberpfalz
Bürgertelefon der Regierung der Oberpfalz
Sie möchten sich engagieren und haben Fragen dazu?
››› 0941 5680 3999
FAQ - Fragen und Antworten
Das Landratsamt Neustadt/NW hat Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) auf einer gesonderten Seite zusammengefasst. Zudem sind dort weitere Infoseiten anderer Behörden verlinkt.
››› FAQ-Ukraine
Infoseiten von Bundes- und Landesbehörden und EU
Regierung der Oberpfalz
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Auswärtiges Amt
Europäische Kommission
Fremdsprachige Informationen
Mehrsprachige Infoblätter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Informationsblatt für Vertriebene aus der Ukraine
- Information sheet for displaced people of Ukraine
- Інформаційний бюлетень для біженців з України
- Информационный лист для беженцев из Украины
Europäische Kommission
- Information for people fleeing the war in Ukraine
- Інформація для людей, які тікають від війни в Україні
elternsein.info - Nationales Zentrum Frühe Hilfen
- Beratung und Informationen für Familien aus der Ukraine
- Counselling and advisory services for families from Ukraine
- Рекомендації та інформація для сімей з України
zugportal.de
- Informationen zu Ihrer Fahrt und Ankunft in Deutschland
- Information about your journey and arrival in Germand
- Інформація стосовно Вашого проїзду і прибуття до Німеччини
- Информация о вашем путешествии и прибытии в Германию
Wirtschaftssanktionen - Informationen für Unternehmen
In Reaktion auf die fortgesetzten Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine hat die EU – abgestimmt mit den USA, Großbritannien, Kanada und weiteren Partnerländer – seit dem 23.02.2022 in mehreren Tranchen harte Wirtschafts- und Finanz-Sanktionen gegen Russland beschlossen. Diese neuen Sanktionen ergänzen und erweitern die seit 2014 bestehenden EU-Sanktionen.
Zentrale Auskunftstelle zu allen Exportbeschränkungen ist das BAFA, das u.a. in Kürze eine Hotline eingerichtet hat: 06196 9081237
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen auf seiner Homepage mit Kontaktadressen zur Verfügung gestellt.
Außerdem informiert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWI) eine Infoseite für Unternehmen eingerichtet.
Linksammlung, Rechtsgrundlagen und Sonstiges
- 14.04.2022: BayLKT: Wechsel der Zuständigkeit für die ukrainischen Flüchtlinge vom AsylbLG auf das SGB II bzw. SGB XII zum 01.06.2022
- Anlage: Fragenkatalog zum Wechsel AsylbLG auf das SGB II bzw. SGB XII
- 29.03.2022: Ministerrat - Bericht aus der Kabinettssitzung
- 28.03.2022: Schreiben StMUK - Erweitertes Rahmenkonzept für die Aufnahme geflohener Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an den bayerischen Schulen
- Anlage: Rahmenkonzept "Aufnahme geflohener Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an bayerischen Schulen"
- 10.03.2022 Feststellung des Katastrophenfalls - Ausdehnung auch auf den Bereich "Ukraine-Flüchtlinge" (BayMbl. 2022 Nr. 168 vom 09.03.2022)