Fragen und Antworten
Auf dieser Website hat das Landratsamt Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zusammengefasst. Zudem sind weitere Infoseiten anderer Behörden verlinkt.
Fragen zu Einreise, Aufenthalt und Unterkunft
Müssen ukrainische Kriegsflüchtlinge Asyl beantragen?
Bitte stellen Sie keinen Antrag auf Asyl.
Geflüchtete aus der Ukraine können ohne Asylgesuch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bekommen.
Weitere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier unter germany4ukraine.de
Mehrsprachige Infoblätter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Wie lange dürfen Menschen aus der Ukraine bei uns bleiben?
Als Kriegsflüchtling aus der Ukraine können Sie vorerst bis zum 4. März 2025 bleiben.
Selbstverständlich können Sie aber auch jederzeit früher zurück oder in eine andere Region ziehen.
Können auch Personen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft kommen, die in der Ukraine gelebt haben?
Nur in Ausnahmefällen! Wichtig ist auch hier der Besitz eines gültigen Passdokuments der Person.
Familienangehörige von ukrainischen Staatsbürgern, die in Deutschland Schutz suchen, werden in aller Regel eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder zum Familiennachzug erhalten (z.B. georgischer Ehemann der ukrainischen Ehefrau)
Sonstige Personen, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, aber dort rechtmäßig gelebt haben (z.B. indischer Student mit ukrainischem Aufenthaltsrecht), fallen unter bestimmtem Umständen ebenfalls unter die aktuellen Schutzmechanismen.
Entscheidend ist hier, ob eine Rückreise in das Herkunftsland oder die Herkunftsregion möglich ist (im obigen Beispiel Indien)
Nähere Auskünfte erteilt die Ausländerbehörde
(Zuständigkeiten nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens)
Wie ist die Situation bei Personen, die keine Papiere dabei haben?
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen zu den allgemeinen Geschäftszeiten an die Ausländerbehörde um im Einzelfall überprüfen zu können, ob ein Aufenthaltsrecht besteht.
Soweit nicht zu erkennen ist, dass es sich um ukrainische Staatsangehörige handelt, kommt gegebenenfalls nur eine Aussetzung der Abschiebung (=Duldung) in Betracht.
Ukrainische Flüchtlinge sind bereits bei mir in der Wohnung untergebracht, ist der Aufenthalt jetzt strafbar?
Im Regelfall nicht.
Strafbar sind grundsätzlich nur Personen die keinen Bezug zur Flüchtlingswelle aus der Ukraine herstellen können (dortige Staatsangehörigkeit oder dortiges Aufenthaltsrecht) = sonstige Drittstaatsangehörige.
Für sie gelten die allgemeinen ausländerrechtlichen Regelungen. Eine Einreise oder ein Aufenthalt ohne Pass oder Aufenthaltstitel ist unrechtmäßigen und in bestimmten Fällen strafbar.
Wo erhalte ich Informationen über meine Verwandten/Bekannten aus der Ukraine?
Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.
Erreichbar ist das Hilfetelefon unter
- der Telefon-Nummer 089 54497199 (Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr)
- oder per E-Mail an Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de .
Das Auswärtige Amt hat für deutsche Staatsangehörige in der Ukraine eine Krisenhotline eingerichtet:
Telefon: 030 5000 3000
E-Mail: krise-ukraine@diplo.de
Darf ich mit meinem Haustier aus der Ukraine einreisen?
Die Bedingungen für dei Einreise mit Haustieren wurde vorübergehend erleichtert. Für die Einreise nach Deutschland muss derzeit keine Genehmigung nach Verordnung (EU) 576/2013 vorliegen.
Bitte achten Sie auch besonders auf die Hygienemaßnahmen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Ich möchte mich als Kriegsflüchtling registrieren lassen?
Ich benötige finanzielle Unterstützung? (Sozialhilfe)
Sozialhilfe - Finanzielle Unterstützung
Nach der Ausstellung eines Aufenthaltstitels (übergangsweise eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG) besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Um finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zu erhalten, können Sie sich an das Sozialamt im Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab wenden. (Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnahmens)
Für eine schnelle Bearbeitung des Antrags auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) können Sie den nachfolgenden Antrag bereits vorab ausfüllen.
Bitte beachten:
Zusätzlich zum Antrag auf Leistung nach dem AsylBLG müssen außerdem noch folgende Unterlagen bei der Antragstellung eingereicht werden:
- Meldebescheinigung der Gemeinde (die Bescheinigung erhalten Sie im Rathaus der jeweiligen Gemeinde bzw. bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft)
- Jeweils eine Kopie des Passes/Ausweises
- Jeweils ein Lichtbild (Passfoto)
Ich benötige einen Aufenthaltstitel/eine Aufenthaltserlaubnis?
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten zeitnah nach der Registrierung grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Ist die Identität geklärt, beinhaltet der eAT auch die Möglichkeit einer Online-Ausweisfunktion.
Informationen zur Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier unter germany4ukraine.de
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie unter folgendem Link:
Der elektronische
Aufenthaltstitel
Leben in Deutschland - Alltagsfragen
Dürfen ukrainische Flüchtlinge in Deutschland arbeiten?
Ohne Aufenthaltstitel
Erst ab Ausstellung einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, ist die Erwerbstätigkeit (nichtselbstständige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit) für ukrainische Kriegsflüchtlinge erlaubt.
Vor Ausstellung dieser Bescheinigung, also unmittelbar nach der Einreise, ist dies grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Fiktionsbescheinigungen und anschließenden Aufenthaltstitel werden, insbesondere bei Ukrainern mit Pass, zeitnah nach der vollständigen Registrierung ausgestellt.
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz
Eine Erwerbstätigkeit (selbstständige Tätigkeit und nichtselbstständige Beschäftigung) ist erlaubt, dies wird durch die Bescheinigung (elektronischer Aufenthaltstitel) oder einem Zusatzblatt hierzu aufgenommen.
Anderer Aufenthaltstitel
Ein entsprechender Eintrag zur Frage, ob die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, ist dem elektronischen Aufenthaltstitel oder eventuell einem Zusatzblatt zu entnehmen.
Bei Unklarheiten nehmen Sie bitte mit der Ausländerbehörde Kontakt auf.
Müssen Flüchtlingskinder aus der Ukraine hier zur Schule?
Grundsätzlich werden die Kinder 3 Monate nach Ankunft schulpflichtig.
Derzeit ist in Klärung, ob gegebenenfalls eine vorzeitige Aufnahme an den Schulen möglich ist.
Hinweis:
Sobald diese Frage auf Landesebene abschließend geklärt wurde, werden hier die weiteren Hinweise ergänzt.
Welche Unterlagen sind erforderlich, damit Bürger der Ukraine hier ein Konto eröffnen können?
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat sich bereits mit der BaFin abgestimmt und eine pragmatische Lösung eingesetzt. Vorübergehend ist die ukrainische Identity Card zur Eröffnung eine Guthabenkontos ausreichend.
Können Bürger der Ukraine bei unseren Geldautomaten mit Kreditkarte bzw. "EC"-Karte Bargeld abheben?
Verfügungen mit Kreditkarten (Visa, Mastercard etc.) sind grundsätzlich möglich, wenn dahinter keine russische Ausgeberbank steckt.
Zu Verfügungen mit „EC“-Karten können wir leider keine Aussage treffen, da wir weder die Ausstattungsmerkmale der Karten, noch die Situation der einzelnen Banken vor Ort in der Ukraine kennen.
Können Bürger der Ukraine ukrainisches Bargeld in Euro wechseln?
Der Ankauf der ukrainischen Währung Hrywnja (ISO-Code UAH) ist leider nicht möglich, weil der Handel der Währung ausgesetzt ist. Ukrainisches Bargeld war jedoch auch schon vor Beginn des Krieges nicht mehr im Portfolio der Landesbank und es gibt hier somit für Sparkassen und Banken keinen Kurs. Auch international spezialisierte Banken wie die „Reisebank“ kaufen die Währung nicht an.
Informationen für Familien mit Kindern
elternsein.info - Nationales Zentrum Frühe Hilfen
Medizinische und psychologische Hilfen
Telefonseelsorge
24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für alle
0800 / 111 0 111 , 0800 / 111 0 222 oder 116 123
Die TelefonSeelsorge® ist für jeden da, für alte und junge Menschen, Berufstätige, Hausfrauen, Auszubildende oder Rentner, für Menschen jeder Glaubensgemeinschaft und auch für Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit. Rund eine Million Gespräche werden jedes Jahr geführt, kostenfrei und rund um die Uhr. Denn Sorgen wiegen schwer und sie richten sich nicht nach Tages- oder Öffnungszeiten. Dafür haben wir auch mitten in der Nacht ein offenes Ohr.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und nehmen Ihren Anruf ernst – egal, ob um acht Uhr morgens oder um Mitternacht.
Weitere Informationen auf der Website der Telefonseelsorge unter https://www.telefonseelsorge.de/
Kinder- und Jugendtelefon
Kinder- und Jugendtelefon
116 111
Das Kinder- und Jugendtelefon bietet von montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter 116 111 eine kostenlose telefonische Beratung. Derzeit gibt es 76 Standorte in Deutschland, d.h. an Werktagen 76 offene Leitungen, die von rund 2.235 ehrenamtlich tätigen, ausgebildeten Beraterinnen und Beratern besetzt sind.
Mehr Informationen unter www.nummergegenkummer.de
Elterntelefon
0800 111 0 550
Das Elterntelefon ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr besetzt und unter der kostenlosen bundesweit einheitlichen Rufnummer 0800 – 111 0 550 zu erreichen. Es bietet ein bundesweites Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangebot, das Eltern und andere Erziehende in den oft schwierigen Fragen der Erziehung Ihrer Kinder unterstützt.
Mit Kindern über Krieg sprechen
Hinweise zum Umgang mit dem Krieg in der Ukraine in der Schule
Der Krieg in der Ukraine beschäftigt und verunsichert Menschen weltweit. Das Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) hat im Folgenden Hinweise zusammengestellt, die beim Umgang mit der schwierigen aktuellen Situation in der Schule unterstützen können.
Weiter Informationen hier auf der Website des Bayerischen Kultusministeriums
Informationen für Helfende
Ich möchte helfen. Wo kann ich mich melden?
Muss ich mich abmelden, wenn mein gemeldetes Hilfsangebot nicht mehr gilt?
Sie müssen sich nicht aktiv abmelden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes würden Sie kontaktieren (telefonisch oder per E-Mail), falls wir Ihr Hilfsangebot in Anspruch nehmen möchten.
Ich möchte ukrainische Bürger nach Deutschland holen. Können diese einreisen und hier bleiben?
Grundsätzlich ja!
Wichtig ist jedoch der Besitz eines gültigen biometrischen Reisepasses bei Ukrainern, andernfalls kann am Vorliegen der Voraussetzungen gezweifelt werden.
Zur Not kann auch ein abgelaufener und damit nicht mehr gültiger Pass oder ein sonstiges Identitätsdokument (insbesondere mit Lichtbild, z. B. ukrainischer Personalausweis) zum Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit verwendet werden.
Ich möchte beim Transport von Personen helfen?
Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie ukrainische Flüchtlinge von der Grenze hierher transportieren möchten, dass diese Personen zunächst NICHT nach Neustadt a.d.Waldnaab verbracht werden sollen.
Grundsätzlich sollen alle neu ankommenden Personen im ANKER-Zentrum in Regensburg zentral aufgenommen werden. Von dort aus erfolgt eine koordinierte Aufteilung in die jeweiligen Landkreise.
Hilfsportale und Apps
Willkommen in Deutschland - germany4ukraine.de
Willkommen in Deutschland - germany4ukraine.de
Ласкаво просимо до Німеччини - Добро пожаловать в Германию
Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung?
Ви втекли із зони воєнних дій в Україні? Ласкаво просимо до Німеччини. Вам потрібні інформація та допомога, житло чи медичне обслуговування?
Вы сбежали из зоны военных действий в Украине? Добро пожаловать в Германию. Вам нужна информация и помощь, жилье или медицинское обслуживание?
Bundesagentur für Arbeit - arbeitsagentur.de
Bundesagentur für Arbeit - arbeitsagentur.de
Auf der Infoseite für Ukraine-Flüchtlinge der Arbeitsagentur sind alle wichtigen und stets aktuellen Information rund ums Thema „Arbeit für Ukrainische Geflüchtete“ in den Sprachen Deutsch, Englisch und Ukrainisch zu finden. Zudem sind hier die Kontaktdaten und Öffnungszeiten aller Geschäftsstellen der Bundesagentur für Arbeit verlinkt.
- Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
- Допомога біженцям з України
- Помощь для беженцев из Украины
- Help for refugees from Ukraine
Informationen zu Ihrer Reise nach Deutschland! - zugportal.de
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Таким чином можна комфортно дістатися з пункту А в пункт Б.
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So kommen Sie bequem von A nach B.
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- Handyeinstellungen auf Ukrainisch setzen und App herunterladen
- Region UKRAINE wählen
- Zug- oder Busverbindung suchen
Weitere Hilfsangebote und FAQ-Seiten anderer Behörden
Regierung der Oberpfalz
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Auswärtiges Amt
Europäische Kommission
- Information for people fleeing the war in Ukraine
- Інформація для людей, які тікають від війни в Україні