Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

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Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Anschrift:

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab

Telefon: +49(9602) 79-0
Fax: +49(9602) 79-1166
E-Mail: poststelle@neustadt.de

Allgemeine Öffnungszeiten*:
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Coronabedingt ist ein Besuch im Landratsamt grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

*Abweichende Öffnungszeiten bei der Zulassungsstelle und beim Bauamt

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Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist der Landkreis Neustadt an der Waldnaab, vertreten durch Landrat Andreas Meier
Telefon: +49(9602) 79-1000
Fax: +49(9602) 79-1055
E-Mail: landrat.meier@neustadt.de

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Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden sind mit Quellangaben allgemein gestattet.

Elektronische Kommunikation/Zugangseröffnung

Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab nach Art. 3 des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) und Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab ist nur unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zulässig. Grundsätzlich ist zwischen formfreien und formgebundenen Schreiben zu unterscheiden.

Formfreie Schreiben

Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die vom Landratsamt publizierten E-Mail-Adressen. Für den formfreien Schriftverkehr (z. B. Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen) ist keine digitale Signatur nötig.

E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner richten.

Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

  • Textdateien im Format ANSI (*.txt),
  • Rich Text Format (*.rtf),
  • Word für Windows (*.docx),
  • Excel für Windows (*.xlsx),
  • Portable Data File (*.pdf),
  • Grafikformate (*.jpg/*.gif/*.tif/*.bmp).

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.

Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Formgebundene Schreiben

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten, für die in den gesetzlichen Bestimmungen Schriftform angeordnet ist, z.B. bei Widersprüchen gegen Bescheide des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab, ist ein schriftformersetzendes Verfahren vorgeschrieben. Ein solches Verfahren ist die elektronische Kommunikation „Sicherer Dialog“ des Bürgerservice-Portals.

Sie können deshalb beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab z.B. Ihren Widerspruch als signiertes elektronisches Dokument in Ihrem Bürgerkonto (Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie Ihren Personalausweis mit elektronischer ID-Funktion) einreichen (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrneustadtwaldnaab/bsp_sichererdialog)

Ein weiteres, schriftformersetzendes Verfahren ist der elektronische Identitätsnachweis gemäß § 18 des Personalausweisgesetzes bzw. § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes. Mit diesem Verfahren können Sie derzeit beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab Ihren Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen oder Ihr Fahrzeug abmelden (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrneustadtwaldnaab).

Weitere Hinweise:

  • Beachten Sie bitte, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.
  • Wenn eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist das auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  • Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zehn Megabyte (MB) beschränkt.
  • Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an.

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Am Hohlweg 2
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Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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